Gewerblicher Güterkraftverkehr
Grundsätzlich genehmigungspflichtig ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern für Andere mit Kraftfahrzeugen (einschließlich Anhänger), die ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben.
Ab dem 21.05.2022 wurde die Genehmigungspflicht auf grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) 2,5 t überschreitet, ausgeweitet.
Transporte bis 3,5 t innerhalb Deutschlands sind weiterhin ohne Genehmigung möglich.
Wenn Sie beabsichtigen grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr durchzuführen, benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (sog. EU-Lizenz) nach der VO EG 1072/2009. Die EU-Lizenz ist grundsätzlich alle 10 Jahre neu zu beantragen.
Sofern gewerblicher Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) 3,5 t überschreitet, ausschließlich in Deutschland durchgeführt wird (kein Grenzübertritt), ist eine Erlaubnis nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) ausreichend.
| nur in Deutschland | grenzüberschreitend |
bis 2,5 t | genehmigungsfrei | genehmigungsfrei |
2,5 t - 3,5 t | genehmigungsfrei | EU-Lizenz |
über 3,5 t | EU-Lizenz / Erlaubnis | EU-Lizenz |
Da die Erteilungsvoraussetzungen, das Erteilungsverfahren, die Gültigkeitsdauer und die Gebühren für die Erlaubnis und die EU-Lizenz fast vollständig aneinander angeglichen wurden, empfiehlt der Kreis Warendorf aufgrund der Grenznähe grundsätzlich eine EU-Lizenz zu beantragen.
Bei jedem Transport ist entweder eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr, eine Ausfertigung dieser Erlaubnis oder eine beglaubigte Kopie der EU-Lizenz im Fahrzeug mitzuführen.
- Werkverkehr Werkverkehr - Bundesamt für Logistik und Mobilität
- Existenzgründung im Güterkraftverkehr und fachliche Eignung (IHK Nord Westfalen) Güterkraftverkehr - IHK Nord Westfalen (ihk-nordwestfalen.de)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung gemäß der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV):
- fachlichen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland
Verfahrensablauf
Sobald alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen, wird das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren (14 Tage) in Gang gesetzt. Eine Entscheidung über die Genehmigungserteilung kann erst nach Abschluss dieses Verfahrens erfolgen.
Unterlagen
- Antragsformular
- Eigenkapitalbescheinigung, ggf. Zusatzbescheinigung
- Fahrzeugliste
- vorhandene Miet- und Leasingverträge für die Fahrzeuge
- IHK-Bescheinigung über die fachliche Eignung des Verkehrsleiters
- Arbeits- oder Geschäftsbesorgungsvertrag des Verkehrsleiters
- Gewerbeanmeldung mit Eintrag gewerblicher Güterkraftverkehr
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (ausgestellt auf das UNTERNEHMEN)
- des Finanzamtes
- der Betriebssitzgemeinde
- sämtlicher Träger der Sozialversicherung (= Krankenkassen aller Angestellten)
- der Berufsgenossenschaft
- Führungszeugnis
- vom Verkehrsleiter
- von allen Geschäftsführern / vom Unternehmer
- Gewerbezentralregisterauszug
- vom Verkehrsleiter
- von allen Geschäftsführern / vom Unternehmer
- vom Unternehmen (entfällt bei Einzelunternehmen)
- Gesellschaftervertrag (entfällt bei Einzelunternehmen)
- Handelsregisterauszug (entfällt bei Einzelunternehmen)
Es ist möglich, dass darüber hinaus weitere Unterlagen für die Entscheidung benötigt und nachgefordert werden.
Beantragung weiterer Abschriften und beglaubigter Kopien
Wenn Sie während der 10-jährigen Genehmigungsdauer ihr Unternehmen erweitern wollen, können Sie mit wenig Aufwand auch kurzfristig zusätzliche Abschriften oder beglaubigte Kopien beantragen. Eine Ausstellung ist in der Regel innerhalb weniger Tage möglich.
Rechtsgrundlagen
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- EG-Verordnung Nr. 1071/2009 und 1072/2009
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
Kosten
- Erteilung / Wiedererteilung der Erlaubnis oder EU-Lizenz für 10 Jahre
410,00 € + 100,00 € pro Ausfertigung oder beglaubigter Kopie
- Ausstellung einer weiteren Ausfertigung oder beglaubigten Kopie
100,00 €
- Berichtigung oder Ersatzausstellung der vorgenannten Unterlagen
70,00 €, bei mehreren Unterlagen im gleichen Verfahren für jede weitere Ausfertigung / beglaubigte Kopie 45,00 €