Gewerblicher Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen und unterteilt sich in gewerblichen Güterkraftverkehr und Werkverkehr.
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Gewerblicher Güterkraftverkehr |
Werkverkehr |
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nur in Deutschland |
grenzüberschreitend |
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zGG |
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bis 2,5 t |
genehmigungsfrei |
genehmigungsfrei |
keine Anzeigepflicht |
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> 2,5 t bis 3,5 t |
genehmigungsfrei |
(kleine) EU-Lizenz |
keine Anzeigepflicht |
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> 3,5 t |
EU-Lizenz |
anzeigepflichtig |
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Werkverkehr
Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens sofern alle Voraussetzungen aus § 1 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) erfüllt sind (grob vereinfacht zusammengefasst: eigene Güter, Beförderung dient zur Anlieferung oder zum Versand zum / vom Unternehmen, eigene Fahrzeuge, eigene Fahrer, Beförderung stellt nur eine Hilfstätigkeit dar).
Für die Durchführung von Werkverkehr wird keine güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung benötigt und es besteht keine Pflicht zum Abschluss einer Güterschadenhaftpflichtversicherung.
Unternehmen, die Werkverkehr mit Fahrzeugen (einschließlich Anhänger) durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht (zGG) 3,5 t übersteigt, sind jedoch gemäß § 15 a GüKG vor der ersten Beförderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität anzumelden.
Gewerblicher Güterkraftverkehr
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist jeder Güterkraftverkehr, der keinen Werkverkehr darstellt. Wer mit Sitz in Deutschland gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen (einschließlich Anhänger) durchführen möchte, deren zGG 3,5 t überschreitet und nicht unter eine Ausnahme aus § 2 GüKG fällt, benötigt eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz).
Bei grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr wird die EU-Lizenz bereits ab einem zGG (einschließlich Anhänger) von mehr als 2,5 t benötigt. Transporte bis 3,5 t innerhalb Deutschlands sind weiterhin ohne EU-Lizenz möglich.
Abschaffung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Mit Wirkung vom 27.02.2026 wurde die nationale Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr abgeschafft. Die noch bestehenden, befristeten Erlaubnisse bleiben weiterhin bis zu Ihrem Ablaufdatum gültig. Alle unbefristeten Erlaubnisse wurden per Gesetz auf 10 Jahre befristet und sind nur noch bis zum Ablauf des 27.02.2036 gültig.
EU-Lizenz
Die EU-Lizenz wird Unternehmen auf Antrag für bis zu 10 Jahre erteilt, sofern die Antragsvoraussetzungen aus Artikel 4 der VO (EG) 1072/2009 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der VO (EG) 1071/2009 und der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) erfüllt werden. Hierzu zählen insbesondere:
- eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die fachliche Eignung
Bei jedem Transport ist eine beglaubigte Kopie der EU-Lizenz im Fahrzeug mitzuführen. Das Original muss am Betriebssitz aufbewahrt werden.
Weiterführende Informationen
- Werkverkehr Werkverkehr - Bundesamt für Logistik und Mobilität
- Existenzgründung im Güterkraftverkehr und fachliche Eignung (IHK Nord Westfalen) Güterkraftverkehr - IHK Nord Westfalen (ihk-nordwestfalen.de)
Verfahrensablauf
Sobald alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen, wird das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren (14 Tage) in Gang gesetzt. Eine Entscheidung über die Genehmigungserteilung kann erst nach Abschluss dieses Verfahrens erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Eigenkapitalbescheinigung, ggf. Zusatzbescheinigung
- Fahrzeugliste
- vorhandene Miet- und Leasingverträge für die Fahrzeuge
- IHK-Bescheinigung über die fachliche Eignung des Verkehrsleiters
- Arbeits- oder Geschäftsbesorgungsvertrag des Verkehrsleiters
- Gewerbeanmeldung mit Eintrag gewerblicher Güterkraftverkehr
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (ausgestellt auf das UNTERNEHMEN)
- des Finanzamtes
- der Betriebssitzgemeinde
- sämtlicher Träger der Sozialversicherung (= Krankenkassen aller Angestellten)
- der Berufsgenossenschaft
- Führungszeugnis
- vom Verkehrsleiter
- von allen Geschäftsführern / vom Unternehmer
- Gewerbezentralregisterauszug
- vom Verkehrsleiter
- von allen Geschäftsführern / vom Unternehmer
- vom Unternehmen (entfällt bei Einzelunternehmen)
- Gesellschaftervertrag (entfällt bei Einzelunternehmen)
- Handelsregisterauszug (entfällt bei Einzelunternehmen)
Es ist möglich, dass darüber hinaus weitere Unterlagen für die Entscheidung benötigt und nachgefordert werden.
Beantragung weiterer Abschriften und beglaubigter Kopien
Wenn Sie während der 10-jährigen Genehmigungsdauer ihr Unternehmen erweitern wollen, können Sie mit wenig Aufwand auch kurzfristig zusätzliche Abschriften oder beglaubigte Kopien beantragen. Eine Ausstellung ist in der Regel innerhalb weniger Tage möglich.
Rechtsgrundlagen
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- EG-Verordnung Nr. 1071/2009 und 1072/2009
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
Kosten
- Erteilung / Wiedererteilung der EU-Lizenz für 10 Jahre
410,00 € + 100,00 € pro beglaubigter Kopie
- Ausstellung einer weiteren Kopie
100,00 €
- Berichtigung oder Ersatzausstellung der vorgenannten Unterlagen
70,00 €, bei mehreren Unterlagen im gleichen Verfahren für jede weitere beglaubigte Kopie 45,00 €