Wenn das Fahrzeug ladungsbedingt breiter als 2,55 m oder höher als 4 m ist, darf es nur mit einer Ausnahmegenehmigung verkehren (für zum Zwecke der Land- und Forstwirtschaft eingesetzte Fahrzeuge gelten andere Abmessungen).

Der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte (bereits ohne Ladung) die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, ist erlaubnispflichtig. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung bzw. der Erlaubnis ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, der Verkehr beginnt oder das Unternehmen hat seinen Sitz in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf. Diese Städte sind selbst Genehmigungs-/Erlaubnisbehörde.
Das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr ist jedoch stets zuständig, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich ist, weil bereits das Fahrzeug mit seinen Abmessungen oder Gewichten von den Vorschriften der StVZO abweicht.


Rechtsgrundlage

  • §§ 18 Abs. 1 Satz 2, 22 Abs. 2-4, 29 Abs. 3 und 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

Antragstellung

Anträge sind digital über das Online-Portal www.VEMAGS.de zu stellen. VEMAGS ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. Nach der erstmaligen Registrierung erfolgt die Eingabe der Daten durch die Antragsteller und verwaltungsseitig die Bearbeitung des kompletten Vorgangs über das Internet. Am Ende steht ein digitaler Genehmigungsbescheid, den auch die Polizei als Kontrollbehörde 24 Stunden am Tag einsehen kann, was zu erheblicher Vereinfachung bei nächtlichen Kontrollen und weniger Stilllegungen von Transporten führt. Dies nutzt der Verkehrssicherheit und der Wirtschaft.

Kosten

30,00 € bis 2.301,00 € je nach Aufwand

Zuständige Stelle

Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Ansprechpartner