Historisches Kennzeichen
Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als "normales" Fahrzeug zugelassen? Dann können Sie nach einer Begutachtung nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV oder eines Prüfingenieurs (DEKRA; GTÜ u.a.) eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen. Seit Oktober 2017 kann einem Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch gleichzeitig ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

 

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • die amtlichen Kennzeichen
  • das Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ( TÜV )
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • Neu seit dem 30.01.2014 gibt es das SEPA-Mandat (Download siehe unten)


Für JEDE Zulassung wird ein SEPA-Mandat benötigt!
Auch bei Steuerbefreiungen oder –vergünstigungen z. B. grüne Kennzeichen, Schwerbehinderung
Das SEPA-Mandat MUSS vom Halter und ggfls. abweichenden Zahler unterschrieben werden.
Bevollmächtigte können das SEPA-Mandat nicht unterschreiben.

Rechtsgrundlagen

§ 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Kosten

27,30 € (Grundgebühr)

Hinweis:
Es Können weitere Gebühren für z.B. ein Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.

Zuteilung eines H-Kennzeichens für Oldtimer

Historisches Kennzeichen
Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als "normales" Fahrzeug zugelassen? Dann können Sie nach einer Begutachtung nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV oder eines Prüfingenieurs (DEKRA; GTÜ u.a.) eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen. Seit Oktober 2017 kann einem Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch gleichzeitig ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

 

  • Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • die amtlichen Kennzeichen
  • das Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ( TÜV )
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • Neu seit dem 30.01.2014 gibt es das SEPA-Mandat (Download siehe unten)


Für JEDE Zulassung wird ein SEPA-Mandat benötigt!
Auch bei Steuerbefreiungen oder –vergünstigungen z. B. grüne Kennzeichen, Schwerbehinderung
Das SEPA-Mandat MUSS vom Halter und ggfls. abweichenden Zahler unterschrieben werden.
Bevollmächtigte können das SEPA-Mandat nicht unterschreiben.

27,30 € (Grundgebühr)

Hinweis:
Es Können weitere Gebühren für z.B. ein Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.

Auto https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/745/show
Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689