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Historisches Kennzeichen
Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als "normales" Fahrzeug zugelassen? Dann können Sie nach einer Begutachtung nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen. Seit Oktober 2017 kann einem Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch gleichzeitig ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei ausländischen Antragstellern (nicht bei EU-Bürgern) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • die amtlichen Kennzeichen
  • das Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • es dürfen keine Kfz-Steuerrückstände vorhanden sein
  • ein vom einzutragenden Halter unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat (das SEPA-Lastschriftmandat wird nur im Rahmen einer Zulassung des Fahrzeugs benötigt. Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, ist kein neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.)

Rechtsgrundlagen

§ 10 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Amt/Fachbereich

Zulassungsstelle

Kosten

27,30 € (Grundgebühr)

Hinweis:
Es Können weitere Gebühren für z.B. ein Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.