Zuteilung eines H-Kennzeichens für Oldtimer Auto Historisches Kennzeichen
Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als "normales" Fahrzeug zugelassen? Dann können Sie nach einer Begutachtung nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV oder eines Prüfingenieurs (DEKRA; GTÜ u.a.) eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen. Seit Oktober 2017 kann einem Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch gleichzeitig ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
§ 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- die amtlichen Kennzeichen
- das Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ( TÜV )
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
- Neu seit dem 30.01.2014 gibt es das SEPA-Mandat (Download siehe unten)
Für JEDE Zulassung wird ein SEPA-Mandat benötigt!
Auch bei Steuerbefreiungen oder –vergünstigungen z. B. grüne Kennzeichen, Schwerbehinderung
Das SEPA-Mandat MUSS vom Halter und ggfls. abweichenden Zahler unterschrieben werden.
Bevollmächtigte können das SEPA-Mandat nicht unterschreiben.
https://serviceportal.kreis-warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/745/show Zulassungsstelle Warendorf Herzlich willkommen bei der Kfz-Zulassungsstelle
Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an uns wenden. Eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von langen Wartezeiten in der Zulassungsstelle Warendorf können Sie hier vornehmen: Online Terminvereinbarung
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Hinweis zu den Sprechzeiten an Samstagen
Die Sprechzeiten an Samstagen von 08.30 bis 11.00 Uhr sind ein Serviceangebot, dass sich speziell an Privatpersonen richtet, die aus beruflichen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die Sprechzeiten von Montags bis Freitags wahrzunehmen. Um Unstimmigkeiten vorzubeugen wird erneut darauf hingewiesen, dass entsprechend den bisherigen Regelungen die Sprechzeit an Samstagen Privatpersonen vorbehalten ist. Die Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste werden daher gebeten ihre Zulassungsangelegenheiten innerhalb der Sprechzeiten von Montags bis Freitags zu erledigen. Auch die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen ist an Samstagen aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Aufgrund des hohen Publikumsandrangs stehen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Warendorf an den Samstagen für telefonische Auskünfte nicht zur Verfügung.
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