Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Dies geschieht auch zu Ihrem eigenen Schutz, da ansonsten der Dieb / Finder mit Ihrem Kennzeichen missbräuchlich Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen könnte.

Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt bzw. können sich gegen Gebühr ein neues Wunschkennzeichen aussuchen. Das bisherige Kennzeichen wird wegen des Verlustes / Diebstahls für die Dauer von 10 Jahren gesperrt.

Falls Sie das/die Kennzeichen verloren haben, benötigen wir:
Eine Erklärung über den Verlust der/der Kennzeichenschilder. Dieser Erklärung ist vom Fahrzeughalter persönlich schriftlich abzugeben.

Falls Ihnen das/die Kennzeichen gestohlen wurde/n, benötigen wir:
Eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige für die Kennzeichen.

Eine Anzeigennummer reicht hier nicht aus.

 

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • Bei juristischen Personen, Vereinen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • bei Verlust von nur einem Kennzeichen ist das verbliebene Kennzeichen zur Entwertung vorzulegen

Kosten

30,00 €

 

Hinweis:
Es können weitere Gebühren für z.B. die Zuteilung eines Wunschkennzeichens etc. hinzukommen.