Kurzzeitkennzeichen Auto Kurzzeitkennzeichen für Probe- oder Überführungsfahrten
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur für das jeweils zugeteilte Fahrzeug verwendet werden darf und nicht für mehrere Fahrzeuge. Für eine Fahrt ins Ausland mit einem Kurzzeitkennzeichen sind die jeweiligen Bestimmungen des Landes zu beachten, weil eine Anerkennung nicht in jedem Fall gewährleistet ist.
Ab dem 01.04.2015 können Kurzzeitkennzeichen nur noch zugeteilt werden
- wenn der Antragsteller mit Hauptwohnsitz im Kreis Warendorf gemeldet ist
- oder wenn sich der Standort des Fahrzeugs im Kreis Warendorf befindet.
§ 42 Abs. 1 FZV
- Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein (Original oder wenn nicht vorhanden Kopie)
- Gültige Hauptuntersuchung und sofern erforderlich gültige Sicherheitsprüfung (Original, wenn nicht vorhanden eine Kopie der Bescheinigung. Eine Kopie der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 reicht nicht aus.)
Sofern das Fahrzeug über keine gültige Hauptuntersuchung oder falls erforderlich über keine gültige Sicherheitsprüfung verfügt sind nur Fahrten in folgenden Fällen möglich:
- Bis zu der nächstgelegenen Untersuchungsstelle in dem zuständigen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat und die Rückfahrt.
- Sofern dem Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung keine Mängelfreiheit bescheinigt werden kann, Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im zuständigen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Sofern das Fahrzeug nicht über eine Betriebserlaubnis verfügt sind nur Fahrten in folgenden Fällen möglich:
- Zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem angrenzenden Bezirk
https://serviceportal.kreis-warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/747/show Zulassungsstelle Warendorf Herzlich willkommen bei der Kfz-Zulassungsstelle
Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an uns wenden. Eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von langen Wartezeiten in der Zulassungsstelle Warendorf können Sie hier vornehmen: Online Terminvereinbarung
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Hinweis zu den Sprechzeiten an Samstagen
Die Sprechzeiten an Samstagen von 08.30 bis 11.00 Uhr sind ein Serviceangebot, dass sich speziell an Privatpersonen richtet, die aus beruflichen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die Sprechzeiten von Montags bis Freitags wahrzunehmen. Um Unstimmigkeiten vorzubeugen wird erneut darauf hingewiesen, dass entsprechend den bisherigen Regelungen die Sprechzeit an Samstagen Privatpersonen vorbehalten ist. Die Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste werden daher gebeten ihre Zulassungsangelegenheiten innerhalb der Sprechzeiten von Montags bis Freitags zu erledigen. Auch die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen ist an Samstagen aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Aufgrund des hohen Publikumsandrangs stehen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Warendorf an den Samstagen für telefonische Auskünfte nicht zur Verfügung.
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Zulassungsstelle Beckum Herzlich willkommen bei der Kfz-Zulassungsstelle in Beckum
Bei Fragen zu Führerscheinangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 02581 53-3608. Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an uns wenden. Eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von langen Wartezeiten in der Zulassungsstelle in Beckum können Sie hier vornehmen: Online Terminvereinbarung
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