Das Ministerium für Bau und Verkehr hat mit Erlaß vom 02.07.2009 eingeschränkte Parkerleichterungen für folgende Personenkreise ermöglicht:

  • Gehbehinderte mit dem Ausweis-Merkzeichen "G" (gehbehindert) und einem GdB von wenigstens 70 auf die unteren Gliedmaße (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig für Funkstörungen des Herzens oder der Atemorgane ein GdB von wenigstens 50. Ausweis nur in NRW gütlig.
  • Schwerbehinderte mit einem wegen Mobus Crohn bzw. Colitis ulcerosa (chronischer Dickdarm- bzw. Darmentzündung) anerkennten Grad der Behinderung ein GdB von mindestens 60.
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstlicher Harnableitung) mit einem hierfür anerkannten GdB von mindestens 70.
  • Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem oben genannten Personenkreis gleichzustellen sind. 

Die Anträge auf Ausstellung oder Umtausch entsprechender Parkausweise werden in den Rathäusern von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde entgegen genommen. Sie können aber auch dem Sozialamt direkt zugesandt werden.

Für die Bürger der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf ist für die Annahme und Bearbeitung ihre Stadtverwaltung zuständig.

Die 4 vorgenannten Städte sind gehalten, zu diesen Anträgen jeweils die Stellungnahme des Sozialamtes – Abt. Schwerbehindertenrecht – einzuholen. Deswegen wird die Antragsbearbeitung auch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Den Berechtigten wird nicht der blaue Parkausweis für EU-Länder (s. dort) sondern eine spezielle Genehmigung für die Bundesrepublik Deutschland bzw. NRW ausgestellt. Diese räumt aber im wesentlichen die selben Parkerleichterungen ein.
Ausnahme: Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht für Parkplätze mit Zusatzzeichen (Rollstuhl-fahrersymbol). Diese sind ausschließlich für die Gruppen von Behinderten reserviert, die einen EU-Parkausweis erhalten.

Rechtsgrundlage

  • § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO


Formulare

Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)

Kosten

Die Ausstellung des Parkausweises ist kostenlos

Parkausweis für die Bundesrepublik Deutschland für aG - light Schwerbehinderter

Das Ministerium für Bau und Verkehr hat mit Erlaß vom 02.07.2009 eingeschränkte Parkerleichterungen für folgende Personenkreise ermöglicht:

  • Gehbehinderte mit dem Ausweis-Merkzeichen "G" (gehbehindert) und einem GdB von wenigstens 70 auf die unteren Gliedmaße (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig für Funkstörungen des Herzens oder der Atemorgane ein GdB von wenigstens 50. Ausweis nur in NRW gütlig.
  • Schwerbehinderte mit einem wegen Mobus Crohn bzw. Colitis ulcerosa (chronischer Dickdarm- bzw. Darmentzündung) anerkennten Grad der Behinderung ein GdB von mindestens 60.
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstlicher Harnableitung) mit einem hierfür anerkannten GdB von mindestens 70.
  • Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem oben genannten Personenkreis gleichzustellen sind. 

Die Anträge auf Ausstellung oder Umtausch entsprechender Parkausweise werden in den Rathäusern von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde entgegen genommen. Sie können aber auch dem Sozialamt direkt zugesandt werden.

Für die Bürger der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf ist für die Annahme und Bearbeitung ihre Stadtverwaltung zuständig.

Die 4 vorgenannten Städte sind gehalten, zu diesen Anträgen jeweils die Stellungnahme des Sozialamtes – Abt. Schwerbehindertenrecht – einzuholen. Deswegen wird die Antragsbearbeitung auch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Den Berechtigten wird nicht der blaue Parkausweis für EU-Länder (s. dort) sondern eine spezielle Genehmigung für die Bundesrepublik Deutschland bzw. NRW ausgestellt. Diese räumt aber im wesentlichen die selben Parkerleichterungen ein.
Ausnahme: Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht für Parkplätze mit Zusatzzeichen (Rollstuhl-fahrersymbol). Diese sind ausschließlich für die Gruppen von Behinderten reserviert, die einen EU-Parkausweis erhalten.

Rechtsgrundlage

  • § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO


Formulare

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)

Die Ausstellung des Parkausweises ist kostenlos

Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung für die Bundesrepublik Deutschland https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/749/show
Sozialamt
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5001
Fax 02581 53-5099

Frau

Jessica

Sczigalla

B1.25 (Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-5058
jessica.sczigalla@kreis-warendorf.de