Informationen zu Oldtimerkennzeichen

Wenn Sie einen Oldtimer besitzen, haben Sie die Möglichkeit dieses Fahrzeug mit einem roten Kennzeichen zuzulassen. Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind (also erstmals zugelassen wurden). 

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten „Merkblatt Oldtimer“.


Hinweise


Fahrten mit den 07er Kennzeichen sind ausschließlich für die nachfolgend aufgeführten Zwecke zulässig:

  • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes dienen
  • An- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen
  • Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der Fahrzeuge

Über diese Fahrten ist ein Fahrtennachweis zu führen.

 


Rechtsgrundlage

  • § 17 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)


Formulare

 

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis, zu beantragen bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, wird von der Zulassungsstelle beantragt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • schriftlicher Antrag mit Begründung (Download siehe unten)
  • Vorlage der Original-Fahrzeug Papiere (Fahrzeuge müssen älter als 30 Jahre sein); bei Fahrzeugen ohne Papiere: Vorlage des Eigentumsnachweises
  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimers gem. § 23 StVZO
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO 
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Download siehe unten)

 

Hinweis


Bei Kfz.-Steuerrückständen oder ausstehenden Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, darf eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichens nicht erfolgen.

 

Kosten

Erstmalige Zuteilung                                                                 186,20 €

Verlängerung für 1 Jahr                                                               84,00 €

Verlängerung für 3 Jahre                                                           140,00 €

Ausstellung eines neuen Fahrtennachweisbuches                  10,20 €

Zuständige Stelle

Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-3609
02581 53-3699
E-Mail senden

Zuteilung eines roten 07er Kennzeichens für Oldtimer

Informationen zu Oldtimerkennzeichen

Wenn Sie einen Oldtimer besitzen, haben Sie die Möglichkeit dieses Fahrzeug mit einem roten Kennzeichen zuzulassen. Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind (also erstmals zugelassen wurden). 

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten „Merkblatt Oldtimer“.


Hinweise


Fahrten mit den 07er Kennzeichen sind ausschließlich für die nachfolgend aufgeführten Zwecke zulässig:

  • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes dienen
  • An- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen
  • Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der Fahrzeuge

Über diese Fahrten ist ein Fahrtennachweis zu führen.

 


Rechtsgrundlage

  • § 17 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)


Formulare

 

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis, zu beantragen bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, wird von der Zulassungsstelle beantragt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • schriftlicher Antrag mit Begründung (Download siehe unten)
  • Vorlage der Original-Fahrzeug Papiere (Fahrzeuge müssen älter als 30 Jahre sein); bei Fahrzeugen ohne Papiere: Vorlage des Eigentumsnachweises
  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimers gem. § 23 StVZO
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO 
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Download siehe unten)

 

Hinweis


Bei Kfz.-Steuerrückständen oder ausstehenden Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, darf eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichens nicht erfolgen.

 

Erstmalige Zuteilung                                                                 186,20 €

Verlängerung für 1 Jahr                                                               84,00 €

Verlängerung für 3 Jahre                                                           140,00 €

Ausstellung eines neuen Fahrtennachweisbuches                  10,20 €

Auto https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/760/show
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Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699