Sozialen Diensten und Handwerksbetrieben können für den Einsatz ihrer entsprechend gekennzeichneten Servicefahrzeuge oder Werkstattwagen durch eine Ausnahmegenehmigung bestimmte Parkerleichterungen eingeräumt werden.

Grundsätzlich gilt: Für die Ausnahmegenehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, die Parkerleichterung soll in Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf gelten. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

Im Kreis Warendorf ansässige Handwerksbetriebe können alternativ die sogenannte "Münsterland-Genehmigung" zum Parken in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster beantragen. Diese erlaubt das Parken während des Arbeitseinsatzes

  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)

Die "Münsterland-Genehmigung" kann wahlweise beim Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr oder bei den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf beantragt werden. Die Geltungsdauer dieser Genehmigung wird auf ein Jahr festgesetzt. Sie kostet pauschal 130,00 €.

Handwerker, die ausschließlich an einem Ort tätig sind oder nur für kurze Zeit in anderen Städten arbeiten, müssen jedoch den regionalen Parkausweis nicht in Anspruch nehmen. Sie können weiterhin einzelne Kurzzeitgenehmigungen und andere ortsspezifische Lösungen in Anspruch nehmen.


Rechtsgrundlage

  • § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO

 

Unterlagen

vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, bzw. ausgefülltes Onlineformular

 

Kosten

  • 20,00 € - 80,00 € für die ortsbezogene Ausnahmegenehmigung für Soziale Dienste bzw. für Handwerksbetriebe
  • 130,00 € für die "Münsterland-Genehmigung" für Handwerksbetriebe (s.o.)

 

Zuständige Stelle

Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Parkerleichterung für Soziale Dienste und für Handwerker

Sozialen Diensten und Handwerksbetrieben können für den Einsatz ihrer entsprechend gekennzeichneten Servicefahrzeuge oder Werkstattwagen durch eine Ausnahmegenehmigung bestimmte Parkerleichterungen eingeräumt werden.

Grundsätzlich gilt: Für die Ausnahmegenehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, die Parkerleichterung soll in Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf gelten. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

Im Kreis Warendorf ansässige Handwerksbetriebe können alternativ die sogenannte "Münsterland-Genehmigung" zum Parken in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster beantragen. Diese erlaubt das Parken während des Arbeitseinsatzes

  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)

Die "Münsterland-Genehmigung" kann wahlweise beim Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr oder bei den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf beantragt werden. Die Geltungsdauer dieser Genehmigung wird auf ein Jahr festgesetzt. Sie kostet pauschal 130,00 €.

Handwerker, die ausschließlich an einem Ort tätig sind oder nur für kurze Zeit in anderen Städten arbeiten, müssen jedoch den regionalen Parkausweis nicht in Anspruch nehmen. Sie können weiterhin einzelne Kurzzeitgenehmigungen und andere ortsspezifische Lösungen in Anspruch nehmen.


Rechtsgrundlage

  • § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO

 

vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, bzw. ausgefülltes Onlineformular

 

  • 20,00 € - 80,00 € für die ortsbezogene Ausnahmegenehmigung für Soziale Dienste bzw. für Handwerksbetriebe
  • 130,00 € für die "Münsterland-Genehmigung" für Handwerksbetriebe (s.o.)

 

Handwerkerparkausweis https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/761/show
Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf