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Informationen zu Roten Kennzeichen

Als zuverlässiger Fahrzeughändler, Fahrzeugwerkstatt oder Fahrzeughersteller haben Sie die Möglichkeit zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung hres Betriebes rote Kennzeichen zu beantragen.

Hierbei ist die Passage betriebliche Verwendung streng zu beachten. Eine private Nutzung durch den Inhaber des Gewerbes oder das Verleihen der Kennzeichen an Dritte ist nicht gestattet.

Die erstmalige Zuteilung eines 07er-Oldtimerkennzeichens, die Eintragung weiterer Fahrzeuge und die Verlängerung der Zuteilung ist nur in der Zulassungsstelle Warendorf bei den entsprechenden Sachbearbeitern möglich. Es wird empfohlen vorab einen Termin abzusprechen.

Die Zuteilung des roten Kennzeichens erfolgt befristet. Bei erstmaliger Zuteilung wird das rote Kennzeichen befristet für ein Jahr zugeteilt. Sofern sich der Halter des roten Kennzeichens als zuverlässig erweist, ist eine Verlängerung der Zuteilung bis zu 3 Jahren möglich.

Der Austausch der Fahrzeugscheinhefte kann sowohl in Warendorf als auch in Beckum an den "normalen" Zulassungsschaltern erfolgen.

 

Rechtsgrundlage

  • §41 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)

 

Formulare

 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Kopie der gültigen Gewerbeanmeldung
  • Bei juristischen Personen, Firmen,
    Vereinen: Handels-/Vereinsregisterauszug
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für dauerrote Kennzeichen
  • polizeiliches Führungszeugnis, zu beantragen bei Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerservice
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (wird von der Zulassungsstelle beantragt)
  • Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, (Vordruck erhältlich in der Zulassungsstelle)
  • Nachweis eines Betriebssitzes durch Mietvertrag o. ä. (Büro und Stellplätze für mehrere Fahrzeuge)
  • Es dürfen keine Kfz-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Download siehe unten)

 

Amt/Fachbereich

Zulassungsstelle

Kosten

Erstmalige Zuteilung                                                                 186,20 €

Verlängerung für 1 Jahr                                                              84,00 €

Verlängerung für 3 Jahre                                                          140,00 €

Ausstellung eines neuen Fahrtennachweisbuches                    10,20 €

Austausch des Fahrzeugscheinheftes                                       16,20 €