Informationen zu Roten Kennzeichen

 

Als zuverlässiger Fahrzeughändler, Fahrzeugwerkstatt oder Fahrzeughersteller haben Sie die Möglichkeit zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung ein rotes Kennzeichen zu beantragen.

Hierbei ist die Passage betriebliche Verwendung streng zu beachten. Eine private Nutzung durch den Inhaber des Gewerbes oder das Verleihen der Kennzeichen an Dritte ist nicht gestattet.

Die Zuteilung des roten Kennzeichens erfolgt befristet. Bei erstmaliger Zuteilung wird das rote Kennzeichen befristet für ein Jahr zugeteilt. Sofern sich der Halter des roten Kennzeichens als zuverlässig erweist, ist eine Verlängerung der Zuteilung bis zu 3 Jahren möglich.

 

Rechtsgrundlage

  • §16 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)

 

Formulare

 

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Kopie der gültigen Gewerbeanmeldung
  • Bei juristischen Personen, Firmen,
    Vereinen: Handels-/Vereinsregisterauszug
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für dauerrote Kennzeichen
  • polizeiliches Führungszeugnis, zu beantragen bei Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerservice
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (wird von der Zulassungsstelle beantragt)
  • Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, (Vordruck erhältlich in der Zulassungsstelle)
  • Nachweis eines Betriebssitzes durch Mietvertrag o. ä. (Büro und Stellplätze für mehrere Fahrzeuge)
  • Es dürfen keine Kfz-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Download siehe unten)

 

Kosten

Erstmalige Zuteilung                                                                 186,20 €

Verlängerung für 1 Jahr                                                               84,00 €

Verlängerung für 3 Jahre                                                           140,00 €

Ausstellung eines neuen Fahrtennachweisbuches                  10,20 €

Austausch des Fahrzeugscheinheftes                                        16,20 €

Zuständige Stelle

Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-3609
02581 53-3699
E-Mail senden

Rote Kennzeichen für Händler und Autohäuser

Informationen zu Roten Kennzeichen

 

Als zuverlässiger Fahrzeughändler, Fahrzeugwerkstatt oder Fahrzeughersteller haben Sie die Möglichkeit zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung ein rotes Kennzeichen zu beantragen.

Hierbei ist die Passage betriebliche Verwendung streng zu beachten. Eine private Nutzung durch den Inhaber des Gewerbes oder das Verleihen der Kennzeichen an Dritte ist nicht gestattet.

Die Zuteilung des roten Kennzeichens erfolgt befristet. Bei erstmaliger Zuteilung wird das rote Kennzeichen befristet für ein Jahr zugeteilt. Sofern sich der Halter des roten Kennzeichens als zuverlässig erweist, ist eine Verlängerung der Zuteilung bis zu 3 Jahren möglich.

 

Rechtsgrundlage

  • §16 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)

 

Formulare

 

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Kopie der gültigen Gewerbeanmeldung
  • Bei juristischen Personen, Firmen,
    Vereinen: Handels-/Vereinsregisterauszug
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für dauerrote Kennzeichen
  • polizeiliches Führungszeugnis, zu beantragen bei Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerservice
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (wird von der Zulassungsstelle beantragt)
  • Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, (Vordruck erhältlich in der Zulassungsstelle)
  • Nachweis eines Betriebssitzes durch Mietvertrag o. ä. (Büro und Stellplätze für mehrere Fahrzeuge)
  • Es dürfen keine Kfz-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Download siehe unten)

 

Erstmalige Zuteilung                                                                 186,20 €

Verlängerung für 1 Jahr                                                               84,00 €

Verlängerung für 3 Jahre                                                           140,00 €

Ausstellung eines neuen Fahrtennachweisbuches                  10,20 €

Austausch des Fahrzeugscheinheftes                                        16,20 €

Auto https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/762/show
Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699