Rote Kennzeichen für Händler und Autohäuser
Informationen zu Roten Kennzeichen
Als zuverlässiger Fahrzeughändler, Fahrzeugwerkstatt oder Fahrzeughersteller haben Sie die Möglichkeit zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung ein rotes Kennzeichen zu beantragen.
Hierbei ist die Passage betriebliche Verwendung streng zu beachten. Eine private Nutzung durch den Inhaber des Gewerbes oder das Verleihen der Kennzeichen an Dritte ist nicht gestattet.
Die Zuteilung des roten Kennzeichens erfolgt befristet. Bei erstmaliger Zuteilung wird das rote Kennzeichen befristet für ein Jahr zugeteilt. Sofern sich der Halter des roten Kennzeichens als zuverlässig erweist, ist eine Verlängerung der Zuteilung bis zu 3 Jahren möglich.
Rechtsgrundlage
- §16 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Formulare
- Antrag Rote Kennzeichen
- Merkblatt Roter Kennzeichen
- Vollmacht
- SEPA-Mandat
- Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Kopie der gültigen Gewerbeanmeldung
- Bei juristischen Personen, Firmen,
Vereinen: Handels-/Vereinsregisterauszug - Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für dauerrote Kennzeichen
- polizeiliches Führungszeugnis, zu beantragen bei Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerservice
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (wird von der Zulassungsstelle beantragt)
- Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, (Vordruck erhältlich in der Zulassungsstelle)
- Nachweis eines Betriebssitzes durch Mietvertrag o. ä. (Büro und Stellplätze für mehrere Fahrzeuge)
- Es dürfen keine Kfz-Steuerrückstände vorhanden sein
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Download siehe unten)
Kosten
Erstmalige Zuteilung 186,20 €
Verlängerung für 1 Jahr 84,00 €
Verlängerung für 3 Jahre 140,00 €
Ausstellung eines neuen Fahrtennachweisbuches 10,20 €
Austausch des Fahrzeugscheinheftes 16,20 €