Saisonkennzeichen Auto Bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll.
Das Fahrzeug ist dann für volle Monate zugelassen – mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate -, d.h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats. Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt. Ein Saisonzeitraum kann auch nachträglich beantragt werden. Eine Kombination von Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen oder E-Kennzeichen ist seit Oktober 2017 möglich.
§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- gültiger Personalausweis des Antragstellers, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- die bisherigen Kennzeichen
- seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
- SEPA-Mandat (Download siehe unten)
https://serviceportal.kreis-warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/763/show Zulassungsstelle Warendorf Herzlich willkommen bei der Kfz-Zulassungsstelle
Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an uns wenden. Eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von langen Wartezeiten in der Zulassungsstelle Warendorf können Sie hier vornehmen: Online Terminvereinbarung
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Hinweis zu den Sprechzeiten an Samstagen
Die Sprechzeiten an Samstagen von 08.30 bis 11.00 Uhr sind ein Serviceangebot, dass sich speziell an Privatpersonen richtet, die aus beruflichen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die Sprechzeiten von Montags bis Freitags wahrzunehmen. Um Unstimmigkeiten vorzubeugen wird erneut darauf hingewiesen, dass entsprechend den bisherigen Regelungen die Sprechzeit an Samstagen Privatpersonen vorbehalten ist. Die Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste werden daher gebeten ihre Zulassungsangelegenheiten innerhalb der Sprechzeiten von Montags bis Freitags zu erledigen. Auch die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen ist an Samstagen aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Aufgrund des hohen Publikumsandrangs stehen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Warendorf an den Samstagen für telefonische Auskünfte nicht zur Verfügung.
Postfach-Adresse: Postfach 11 05 61, 48207 Warendorf
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf http://www.kreis-warendorf.de/geo_web/app/?cfg=12_serviceportal&find=Waldenburgerstraße2Warendorf
02581 53-3609
02581 53-3699
zulassungsstelle@kreis-warendorf.de
Zulassungsstelle Beckum Herzlich willkommen bei der Kfz-Zulassungsstelle in Beckum
Bei Fragen zu Führerscheinangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 02581 53-3608. Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an uns wenden. Eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von langen Wartezeiten in der Zulassungsstelle in Beckum können Sie hier vornehmen: Online Terminvereinbarung
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001 Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum http://www.kreis-warendorf.de/geo_web/app/?cfg=12_serviceportal&find=AufdemTigge21aBeckum
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