Saisonkennzeichen
Sie möchten ein Fahrzeug nicht für das ganze Jahr, sondern für einen begrenzten Zeitraum zulassen.
Bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll. Sie müssen Ihren Wunsch nach einem Saisonkennzeichen vorab mit Ihrer Kfz-Versicherung besprechen, da wir bei der Zulassung des Fahrzeugs eine elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung benötigen, bei der der Saisonzeitraum von der Versicherung eingetragen wurde.
Sie können auch bei einem bereits zugelassenes Fahrzeug, welches noch kein Saisonkennzeichen hat, jederzeit ein Saisonkennzeichen beantragen. Auch die Änderung des Saisonzeitraumes oder die Änderung von einem Saisonkennzeichen auf ein unbefristetes Kennzeichen ist jederzeit möglich.
Das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist für volle Monate zugelassen – mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate -, d.h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats. Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt. Eine Kombination von Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen oder E-Kennzeichen ist möglich.
Beachten Sie bitte, dass ein Kennzeichen in Deutschland über maximal 8 Stellen verfügen darf und der Saisonzeitraum oder auch ein "H" oder "E" als Stelle mit gezählt werden.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis des Antragstellers, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- die bisherigen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- es dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
- SEPA-Mandat (Download siehe unten)
Rechtsgrundlagen
§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Amt/Fachbereich
Zulassungsstelle
Kosten
30,00 €
Hinweis:
Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.