Bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll.


Das Fahrzeug ist dann für volle Monate zugelassen – mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate -, d.h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats. Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt. Ein Saisonzeitraum kann auch nachträglich beantragt werden. Eine Kombination von Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen oder E-Kennzeichen ist seit Oktober 2017 möglich.

 

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis des Antragstellers, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraumes
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • die bisherigen Kennzeichen
  • seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Mandat (Download siehe unten)

Rechtsgrundlagen

§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

30,00 €

Hinweis:
Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.