Die entgeltliche oder geschäftmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi oder Mietwagen ist genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung wird max. für die Dauer von 5 Jahren erteilt.

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die fachliche Eignung, die persönliche  Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit.

Im Taxenverkehr kann für den Bereich einer Stadt oder Gemeinde eine Warteliste bestehen, sodass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf telefonische Anfrage.

Rechtsgrundlage

  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)


Formulare

Unterlagen

Antragsformulare, Eigenkapital- und ggfls. Zusatzbescheinigung

für den antragstellenden Unternehmer:

  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Eigenkapitalsbescheinigung ggfls. Zusatzbescheinigung

für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses

Kosten

  • Taxengenehmigung 187,50 €; für jede weitere Genehmigung 50,00 €.
  • Mietwagengenehmigung 75,00 €;; für jede weitere Genehmigung 37,50 € .