Taxen- und Mietwagenverkehr
Die entgeltliche oder geschäftmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi oder Mietwagen ist genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung wird max. für die Dauer von 5 Jahren erteilt.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die fachliche Eignung, die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Im Taxenverkehr kann für den Bereich einer Stadt oder Gemeinde eine Warteliste bestehen, sodass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf telefonische Anfrage.
Rechtsgrundlage
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Formulare
- Antrag PBefG
- Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
- Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
- Taxenordnung für den Kreis Warendorf
- Taxentarif
- Merkblatt PBefG
- Merkblatt Verkehrsleiter
- Merkblatt für die Benutzer von Taxen und Kraftomnibussen
- Antrag Fahrzeugtausch
Unterlagen
Antragsformulare, Eigenkapital- und ggfls. Zusatzbescheinigung
für den antragstellenden Unternehmer:
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalsbescheinigung ggfls. Zusatzbescheinigung
für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses
Kosten
- Taxengenehmigung 187,50 €; für jede weitere Genehmigung 50,00 €.
- Mietwagengenehmigung 75,00 €;; für jede weitere Genehmigung 37,50 € .