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Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, welches zuletzt oder aktuell auf eine andere Person zugelassen war.

Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Umschreibung noch zugelassen ist, ist eine Übernahme des Kennzeichens aus einem anderen Zulassungsbezirk möglich. Bitte sprechen Sie bevor Sie das Kennzeichen weiterführen mit dem eingetragenen Halter, ob er dieses nicht für ein neues Fahrzeug verwenden möchte.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Personen, beachten Sie bitte den Hinweis unserer Dienstleistungen unter der Rubrik – Zulassung auf minderjährige Personen mit entsprechender Fahrerlaubnis – oder – Zulassung auf minderjährige Personen mit Schwerbehinderung -.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis des Antragstellers, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten. Bei ausländischen Antragstellern (nicht bei EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • die bisherigen Kennzeichenschilder, soweit es sich um ein zugelassenes Fahrzeug handelt und die Kennzeichen nicht übernommen werden
  • ein Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses Dokument muss zwingend vom einzutragenden neuen Halter unterschrieben werden. Eine Unterschrift eines Bevollmächtigten ist nicht zulässig.)

Rechtsgrundlagen

§ 15 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

30,30 €

 

Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.