Sie möchten ein Fahrzeug anmelden, welches zuletzt bei einer anderen Zulassungsbehörde auf Sie oder eine andere Person zugelassen war bzw. ist.

Unabhängig davon, ob Sie bereits eingetragener Halter des Fahrzeugs sind, oder ein zugelassenes Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk auf sich zulassen möchten. Eine Ummeldung des Fahrzeugs in der neu für Sie zuständigen Zulassungsstelle ist vorgeschrieben.

Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Umschreibung noch zugelassen ist, ist eine Übernahme des Kennzeichens aus einem anderen Zulassungsbezirk möglich. Dies gilt nicht nur, wenn sich der eingetragene Halter nicht ändert, sondern ist mittlerweile auch bei einem Halterwechsel möglich.

Wenn Sie also beispielsweise von Hamburg nach Warendorf gezogen sind, können Sie bei der Ummeldung Ihr Kennzeichen weiterhin verwenden. Gleiches gilt, wenn Sie ein Fahrzeug z. B. im Kreis Gütersloh erworben haben, dieses noch zugelassen ist, und Sie das Gütersloher Kennzeichen weiterhin verwenden möchten.

 

Rechtsgrundlage

§ 13 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

 

Formulare

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis des Antragstellers, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (nicht erforderlich, wenn der Halter gleich bleibt und die Kennzeichen weiterverwendet werden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • die bisherigen Kennzeichenschilder, soweit es sich um ein zugelassenes Fahrzeug handelt und die Kennzeichen nicht übernommen werden
  • ein Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses Dokument muss zwingend vom einzutragenden neuen Halter unterschrieben werden. Eine Unterschrift eines Bevollmächtigten ist nicht zulässig.)

Zuständige Stelle

Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-3609
02581 53-3699
E-Mail senden

Umschreibung von Fahrzeugen aus einem anderen Zulassungsbezirk

Sie möchten ein Fahrzeug anmelden, welches zuletzt bei einer anderen Zulassungsbehörde auf Sie oder eine andere Person zugelassen war bzw. ist.

Unabhängig davon, ob Sie bereits eingetragener Halter des Fahrzeugs sind, oder ein zugelassenes Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk auf sich zulassen möchten. Eine Ummeldung des Fahrzeugs in der neu für Sie zuständigen Zulassungsstelle ist vorgeschrieben.

Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Umschreibung noch zugelassen ist, ist eine Übernahme des Kennzeichens aus einem anderen Zulassungsbezirk möglich. Dies gilt nicht nur, wenn sich der eingetragene Halter nicht ändert, sondern ist mittlerweile auch bei einem Halterwechsel möglich.

Wenn Sie also beispielsweise von Hamburg nach Warendorf gezogen sind, können Sie bei der Ummeldung Ihr Kennzeichen weiterhin verwenden. Gleiches gilt, wenn Sie ein Fahrzeug z. B. im Kreis Gütersloh erworben haben, dieses noch zugelassen ist, und Sie das Gütersloher Kennzeichen weiterhin verwenden möchten.

 

Rechtsgrundlage

§ 13 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

 

Formulare

  • Gültiger Personalausweis des Antragstellers, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (nicht erforderlich, wenn der Halter gleich bleibt und die Kennzeichen weiterverwendet werden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • die bisherigen Kennzeichenschilder, soweit es sich um ein zugelassenes Fahrzeug handelt und die Kennzeichen nicht übernommen werden
  • ein Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses Dokument muss zwingend vom einzutragenden neuen Halter unterschrieben werden. Eine Unterschrift eines Bevollmächtigten ist nicht zulässig.)
Auto https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/766/show
Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689