Wenn Sie innerhalb des Kreises Warendorf umgezogen sind oder sich Ihr Name z. b. durch Heirat geändert hat, muss diese Änderung der Zulassungsstelle mitgeteilt und in der/den Zulassungsbescheinigungen korrigiert werden.

Dabei ist die Änderung der Anschrift nur in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich.

Die Änderung des Namens muss in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 erfolgen.

Wenn Sie noch über die „alten“ Vordrucke, den „Fahrzeugbrief“ und „Fahrzeugschein“ verfügen, müssen beide Dokumente vorgelegt werden, da in diesem Fall auch der Fahrzeugbrief gegen eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgetauscht werden muss.

Sie können die Änderungen auch von ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt / Bürgerservice vornehmen lassen.

Wenn Sie von einem anderen Kreis in den Kreis Warendorf verzogen sind, muss die erstmalige Änderung durch die Zulassungsbehörde erfolgen. Eine Änderung in den Einwohnermeldeämtern ist in diesen Fällen nicht möglich.

 

Unterlagen

  • Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers.
  • Bei juristischen Personen, Firmen, Vereinen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (siehe oben)

Rechtsgrundlagen

§ 15 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)

Kosten

12,00 €

 

Hinweis:
Es können weitere Gebühren für z.B. die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 etc. hinzukommen.

Namens- und Adressänderung

Wenn Sie innerhalb des Kreises Warendorf umgezogen sind oder sich Ihr Name z. b. durch Heirat geändert hat, muss diese Änderung der Zulassungsstelle mitgeteilt und in der/den Zulassungsbescheinigungen korrigiert werden.

Dabei ist die Änderung der Anschrift nur in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich.

Die Änderung des Namens muss in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 erfolgen.

Wenn Sie noch über die „alten“ Vordrucke, den „Fahrzeugbrief“ und „Fahrzeugschein“ verfügen, müssen beide Dokumente vorgelegt werden, da in diesem Fall auch der Fahrzeugbrief gegen eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgetauscht werden muss.

Sie können die Änderungen auch von ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt / Bürgerservice vornehmen lassen.

Wenn Sie von einem anderen Kreis in den Kreis Warendorf verzogen sind, muss die erstmalige Änderung durch die Zulassungsbehörde erfolgen. Eine Änderung in den Einwohnermeldeämtern ist in diesen Fällen nicht möglich.

 

  • Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers.
  • Bei juristischen Personen, Firmen, Vereinen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (siehe oben)

12,00 €

 

Hinweis:
Es können weitere Gebühren für z.B. die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 etc. hinzukommen.

Auto https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/767/show
Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689