Namens- und Adressänderung
Wenn Sie innerhalb des Kreises Warendorf umgezogen sind oder sich Ihr Name z. b. durch Heirat geändert hat, muss diese Änderung der Zulassungsstelle mitgeteilt und in der/den Zulassungsbescheinigungen korrigiert werden.
Dabei ist die Änderung der Anschrift nur in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich.
Die Änderung des Namens muss in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 erfolgen.
Wenn Sie noch über die „alten“ Vordrucke, den „Fahrzeugbrief“ und „Fahrzeugschein“ verfügen, müssen beide Dokumente vorgelegt werden, da in diesem Fall auch der Fahrzeugbrief gegen eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgetauscht werden muss.
Sie können die Änderungen auch von ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt / Bürgerservice vornehmen lassen.
Wenn Sie von einem anderen Kreis in den Kreis Warendorf verzogen sind, muss die erstmalige Änderung durch die Zulassungsbehörde erfolgen. Eine Änderung in den Einwohnermeldeämtern ist in diesen Fällen nicht möglich.
Unterlagen
- Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers.
- Bei juristischen Personen, Firmen, Vereinen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II (siehe oben)
Rechtsgrundlagen
§ 15 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Kosten
12,00 €
Hinweis:
Es können weitere Gebühren für z.B. die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 etc. hinzukommen.