Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Rennsport) sind erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden.

Für die Erteilung der Erlaubnis ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, die Veranstaltung beschränkt sich auf der Gebiet der Städte Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf. Diese Städte sind selbst Erlaubnisbehörde.

Für Rennen mit Kraftfahrzeugen ist zunächst eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung vom Rennverbot einzuholen, bevor solche Veranstaltungen erlaubt werden können.

Mit der Erlaubnis wird insbesondere festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.

Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Veranstalter u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.

 

Unterlagen

  • (vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular)
  • Lage-/Streckenplan bzw. -skizze
  • Veranstaltererklärung - ausgefüllt und unterschrieben
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über Veranstalterhaftpflichtversicherung - ausgefüllt und unterschrieben von der Versicherung

Rechtsgrundlagen

§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung - StVO -

Kosten

28,00 € bis 2.301,00 €  je nach Aufwand

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Rennsport) sind erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden.

Für die Erteilung der Erlaubnis ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, die Veranstaltung beschränkt sich auf der Gebiet der Städte Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf. Diese Städte sind selbst Erlaubnisbehörde.

Für Rennen mit Kraftfahrzeugen ist zunächst eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung vom Rennverbot einzuholen, bevor solche Veranstaltungen erlaubt werden können.

Mit der Erlaubnis wird insbesondere festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.

Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Veranstalter u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.

 

  • (vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular)
  • Lage-/Streckenplan bzw. -skizze
  • Veranstaltererklärung - ausgefüllt und unterschrieben
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über Veranstalterhaftpflichtversicherung - ausgefüllt und unterschrieben von der Versicherung

28,00 € bis 2.301,00 €  je nach Aufwand

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/768/show
Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

E-Mail Adresse der

Verkehrssicherung

verkehrssicherung@kreis-warendorf.de