Online-Formulare  zur  Meldung an das Gesundheitsamt  bei fehlendem Masernschutznachweis

Nach dem am 1.3.2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz sind u.a. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber u. Flüchtlinge, Krankenhäuser sowie  Arztpraxen bei fehlendem Masernschutznachweis der Personen, die in den Einrichtungen beschäftigt oder betreut sind, dazu verpflichtet personenbezogene Angaben dem Gesundheitsamt zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

Genauere Informationen über die Einrichtungen und die Personen, die von der Nachweispflicht betroffen sind, sowie über die Vorlagefristen können Sie folgendem Link entnehmen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

Rechtsgrundlagen

§20 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Zuständige Stelle

Verwaltung (53)
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Ansprechpartner