Zulassung eines gelöschten Fahrzeugs
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, welches länger als 7 Jahre abgemeldet war (Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges).
Formulare
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern kein EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist
- den alten Fahrzeugbrief, sofern vorhanden bzw. Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
- seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
- SEPA-Mandat (Download siehe unten)