Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, welches länger als 7 Jahre abgemeldet war (Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges).

 

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern kein EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist
  • den alten Fahrzeugbrief, sofern vorhanden bzw. Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
  • seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Mandat