Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, welches länger als 7 Jahre abgemeldet war (Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges).

 

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern kein EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist
  • den alten Fahrzeugbrief, sofern vorhanden bzw. Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
  • seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Mandat
Zulassung eines seit mehr als 7 Jahren abgemeldeten Fahrzeuges

Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, welches länger als 7 Jahre abgemeldet war (Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges).

 

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern kein EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist
  • den alten Fahrzeugbrief, sofern vorhanden bzw. Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
  • seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Mandat
Auto https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/782/show
Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689