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Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, welches länger als 7 Jahre abgemeldet war (Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges).

Bei Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre abgemeldet sind, kann von hier aus nicht sichergestellt werden, dass die technischen Fahrzeugdaten, die für eine Wiederzulassung erforderlich sind, automatisch abgerufen werden können. Grund hierfür ist, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die Fahrzeugdaten aus Datenschutzgründen 7 Jahre nach der erfolgten Abmeldung löscht.

Eine Zulassung dieser Fahrzeuge ist daher nur möglich, wenn zusätzlich zu den unten aufgeführten erforderlichen Unterlagen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden können:

  • der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 (in Verbindung mit einer gültigen Hauptuntersuchungsbescheinigung)

  

Wenn für das Fahrzeug nicht die vollständigen Papiere oder keinerlei Papiere mehr existieren, benötigen wir ein Gutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Mit diesem Gutachten, einem Eigentumsnachweis und Ihrem gültigen Personalausweis können Sie hier nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, in der Sie bestätigen, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sind und nicht wissen, wo sich die Fahrzeugpapiere befinden, bei uns einen Antrag auf die Erstellung neuer Fahrzeugpapiere stellen.

Nach Ablauf einer gesetztlichen Sperrfrist von 14 Tagen zzgl. Bearbeitungszeit, also nach ca. 3 Wochen, können wir dann im Rahmen der Fahrzeugzulassung neue Fahrzeugpapiere erstellen.

Hinweis

Da jeder Sachverhalt anders gelagert sein kann, handelt es sich hier nur um eine grobe Richtlinie, wie das Verfahren abläuft.

Im Einzelfall ist es möglich, dass weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis (Kopie reicht aus) oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Mandat