Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten dies zulassen (Importfahrzeuge)

 

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung (Eine im Ausland abgenommene Hauptuntersuchung kann nur akzeptiert werden, wenn die Original Abnahmebescheinigung der Prüforganisation und eine amtliche Übersetzung der Bescheinigung vorgelegt wird. Die Eintragung der Prüfung in den Fahrzeugdokumenten ohne die Bescheinigung reicht als Nachweis nicht aus.)
  • Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern kein EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist
  • bei der Zulassung ist für fabrikneue Fahrzeuge (nicht älter als 6 Monate und nicht mehr als 6000 km Laufleistung) ist die Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt abzugeben
  • Im Einzelfall kann die Zulassungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen oder die Übersetzung ausländischer Dokumente verlangen.
  • seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Mandat (Download siehe unten)

Kosten

30,60 €

 

Es können weitere Gebühren für z.B. die Zuteilung eines Wunschkennzeichens etc. hinzukommen.

Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland

Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten dies zulassen (Importfahrzeuge)

 

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung (Eine im Ausland abgenommene Hauptuntersuchung kann nur akzeptiert werden, wenn die Original Abnahmebescheinigung der Prüforganisation und eine amtliche Übersetzung der Bescheinigung vorgelegt wird. Die Eintragung der Prüfung in den Fahrzeugdokumenten ohne die Bescheinigung reicht als Nachweis nicht aus.)
  • Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern kein EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist
  • bei der Zulassung ist für fabrikneue Fahrzeuge (nicht älter als 6 Monate und nicht mehr als 6000 km Laufleistung) ist die Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt abzugeben
  • Im Einzelfall kann die Zulassungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen oder die Übersetzung ausländischer Dokumente verlangen.
  • seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Mandat (Download siehe unten)

30,60 €

 

Es können weitere Gebühren für z.B. die Zuteilung eines Wunschkennzeichens etc. hinzukommen.

Auto https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/783/show
Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689