BIS: Suche und Detail

Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten dieses zulassen (Importfahrzeuge) .

 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • ausländische Fahrzeugpapiere; Originale (Kopien können nicht anerkannt werden)
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung (Eine im Ausland abgenommene Hauptuntersuchung kann nur akzeptiert werden, wenn die Original Abnahmebescheinigung der Prüforganisation und eine amtliche Übersetzung der Bescheinigung vorgelegt wird. Die Eintragung der Prüfung in den Fahrzeugdokumenten ohne die Bescheinigung reicht als Nachweis nicht aus.)
  • EG-Typgenehmigung
  • Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern kein EG-Typgenehmigung vorhanden ist
  • bei der Zulassung ist für fabrikneue Fahrzeuge (nicht älter als 6 Monate und nicht mehr als 6000 km Laufleistung) die Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt abzugeben
  • Im Einzelfall kann die Zulassungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen oder die Übersetzung ausländischer Dokumente verlangen.
  • es dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Mandat (Download siehe unten)

Amt/Fachbereich

Zulassungsstelle

Kosten

30,60 €

 

Es können weitere Gebühren für z.B. die Zuteilung eines Wunschkennzeichens etc. hinzukommen.