Verlust eines Führerscheins
Sollten Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der Führerscheinstelle anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.


Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Unterlagen

  • Sollte Ihr Führerschein nicht im Kreis Warendorf ausgestellt worden sein, sollten Sie sich vorab an Ihre Ausstellungsbehörde wenden und darum bitten, dass uns eine Karteikartenabschrift Ihrer Führerscheindaten zugefaxt wird. Durch diese Karteikartenabschrift weisen Sie uns nach, welche Klassen Ihnen früher erteilt worden sind. Sollten wir Ihre Führerscheindaten nicht haben, verzögert sich die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
  • Personalausweis oder Reisepass (evtl. vorläufiger Personalausweis)
  • 1 "biometrisches" aktuelles Passbild (darf höchstens ein Jahr alt sein)

Den neuen EU-Kartenführerschein schicken wir Ihnen sobald wie möglich zu.

Kosten

39,90 € für den Ersatzführerschein
  7,70 € für eine vorläufige Fahrberechtigung