Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)
Eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist oder verheiratet war, kann auf Antrag vom Jugendamt eine schriftliche Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister - auch "Negativbescheinigung" genannt - erhalten.
Es wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung im Sorgeregister keine Eintragungen vorhanden sind über
eine übereinstimmende Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge,
eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, mit der die elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil den Eltern übertragen worden ist oder
eine rechtskräftige Entscheidung mit der die elterliche Sorge ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden ist
Kontaktpersonen:
Anja Terwort | Telgte, Ostbevern, Beelen |
Carolin Redbrake | Warendorf, Sassenberg, Ennigerloh |
Jana Balcer | Drensteinfurt, Everswinkel |
Andrea Stockmann | Sendenhorst, Wadersloh |
Rechtsgrundlagen
§ 58 SGB VIII