Eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist oder verheiratet war, kann auf Antrag vom Jugendamt eine schriftliche Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister - auch "Negativbescheinigung" genannt - erhalten.

Es wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung im Sorgeregister keine Eintragungen vorhanden sind über

  • eine übereinstimmende Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge,

  • eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, mit der die elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil den Eltern übertragen worden ist oder

  • eine rechtskräftige Entscheidung mit der die elterliche Sorge ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden ist

 

Kontaktpersonen: 

Anja Terwort

Telgte, Ostbevern, Beelen

Carolin Redbrake

Warendorf, Sassenberg, Ennigerloh

Jana Balcer

Drensteinfurt, Everswinkel

Andrea Stockmann

Sendenhorst, Wadersloh

Rechtsgrundlagen

 § 58 SGB VIII

Zuständige Stelle

Verwaltung der Jugendhilfe
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Ansprechpartner