Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)
Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Negativtest
Eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist oder verheiratet war, kann auf Antrag vom Jugendamt eine schriftliche Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister - auch "Negativbescheinigung" genannt - erhalten.
Es wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung im Sorgeregister keine Eintragungen vorhanden sind über
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eine übereinstimmende Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge,
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eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, mit der die elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil den Eltern übertragen worden ist oder
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eine rechtskräftige Entscheidung mit der die elterliche Sorge ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden ist
Kontaktpersonen:
Anja Terwort
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Telgte, Ostbevern, Beelen
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Carolin Abbenhorn
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Warendorf, Sassenberg, Ennigerloh
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Jana Balcer
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Drensteinfurt, Everswinkel
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Andrea Stockmann
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Sendenhorst, Wadersloh
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§ 58 SGB VIII
https://serviceportal.kreis-warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/78420/show
Verwaltung der Jugendhilfe
001
Waldenburger Str.
2
48231
Warendorf
http://www.kreis-warendorf.de/geo_web/app/?cfg=12_serviceportal&find=Waldenburgerstraße2Warendorf
Frau
Anja
Terwort
Teamleitung
D0.125 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)
02581 53-5120
02581 53-95120
anja.terwort@kreis-warendorf.de
Frau
Carolin
Abbenhorn
D0.117 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)
02581 53-5121
02581 53-5199
carolin.abbenhorn@kreis-warendorf.de
Frau
Andrea
Stockmann
D0.118 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)
02581 53-5125
02581 53-95125
andrea.stockmann@kreis-warendorf.de
Frau
Jana
Balcer
D0.118 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)
02581 53-5126
02581 53-5199
jana.balcer@kreis-warendorf.de
Beurkundungen/Beistandschaften
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot an alle alleinerziehenden Elternteile. Als Beistand helfen wir Ihnen bei der Feststellung der Vaterschaft und / oder bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.
Voraussetzung für die Einrichtung einer Beistandschaftist, dass sich das Kind in Obhut des Antragsstellers befindet und dass dieser für das Kind sorgeberechtigt ist.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand wird ausschließlich in den oben genannten Aufgabenbereichen und nur in enger Abstimmung mit dem sorgeberechtigten Elternteil tätig. Die Beistandschaft kann jederzeit auf schriftlichen Antrag eingerichtet und wieder beendet werden. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen gern zur Verfügung. Es empfiehlt sich zur Klärung der offenen Fragen einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter / der zuständigen Mitarbeiterin zu vereinbaren.
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkenntnis (falls vorhanden)
- Unterhaltstitel (falls vorhanden)
001
Waldenburger Str.
2
48231
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Anja
Terwort
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02581 53-5120
02581 53-95120
anja.terwort@kreis-warendorf.de
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Carolin
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02581 53-5121
02581 53-5199
carolin.abbenhorn@kreis-warendorf.de
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Andrea
Stockmann
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02581 53-5125
02581 53-95125
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Jana
Balcer
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02581 53-5126
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