Seit dem 01.10.2005 ist das begleitende Fahren ab 17 Jahren möglich. Demnach können 17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und/oder BE bestanden haben, schon vor ihrem 18. Geburtstag zusammen mit einer Begleitperson innerhalb Deutschlands mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind dabei zu beachten:

Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden.

Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger/die Fahranfängerin nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren!

Nach bestandener Prüfung wird eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Damit wird dem Jugendlichen erlaubt, bereits vor dem 18. Geburtstag innerhalb Deutschlands in Begleitung Auto zu fahren. Mit 18 Jahren muss der reguläre EU-Kartenführerschein ausgehändigt werden, damit der Fahranfänger ohne Begleitung am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die Führerscheinstelle bittet darum, sich bezüglich der Aushändigung rechtzeitig (ca. 1-2 Wochen vor dem Geburtstag) hier zu melden.

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie muss

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
  • namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein; hier können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden

Sie darf

  • maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen haben
  • nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen diese Auflagen führen zur sofortigen Einziehung der Prüfungsbescheinigung


Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Unterlagen

  • Fahrschulanmeldung
  • Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Nachweis
  • Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle (darf höchstens zwei Jahre alt sein)
  • Personalausweis oder Pass des Antragstellers
  • "biometrisches" aktuelles Passbild (darf höchstens ein Jahr alt sein)
  •  Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter/Eltern, sowie Kopien derer Personalausweise/Reisepässe
  •  Einverständniserklärung der Begleitperson(en) mit deren jeweiliger Unterschrift
  •  Kopie des Führerscheins und des Personalausweises/Reisepasses jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt

Zuständige Stelle

Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-3608
02581 53-3698
E-Mail senden

Begleitetes Fahren ab 17

Seit dem 01.10.2005 ist das begleitende Fahren ab 17 Jahren möglich. Demnach können 17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und/oder BE bestanden haben, schon vor ihrem 18. Geburtstag zusammen mit einer Begleitperson innerhalb Deutschlands mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind dabei zu beachten:

Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden.

Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger/die Fahranfängerin nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren!

Nach bestandener Prüfung wird eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Damit wird dem Jugendlichen erlaubt, bereits vor dem 18. Geburtstag innerhalb Deutschlands in Begleitung Auto zu fahren. Mit 18 Jahren muss der reguläre EU-Kartenführerschein ausgehändigt werden, damit der Fahranfänger ohne Begleitung am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die Führerscheinstelle bittet darum, sich bezüglich der Aushändigung rechtzeitig (ca. 1-2 Wochen vor dem Geburtstag) hier zu melden.

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie muss

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
  • namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein; hier können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden

Sie darf

  • maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen haben
  • nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen diese Auflagen führen zur sofortigen Einziehung der Prüfungsbescheinigung


Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrschulanmeldung
  • Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Nachweis
  • Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle (darf höchstens zwei Jahre alt sein)
  • Personalausweis oder Pass des Antragstellers
  • "biometrisches" aktuelles Passbild (darf höchstens ein Jahr alt sein)
  •  Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter/Eltern, sowie Kopien derer Personalausweise/Reisepässe
  •  Einverständniserklärung der Begleitperson(en) mit deren jeweiliger Unterschrift
  •  Kopie des Führerscheins und des Personalausweises/Reisepasses jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt
Führerschein mit 17 https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/785/show
Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3608
Fax 02581 53-3698