In der Regel leiten die ausbildenden Fahrschulen sämtliche Anträge mit den erforderlichen Unterlagen an die Führerscheinstelle weiter. Sie können die Unterlagen auch direkt in der Führerscheinstelle abgeben.


Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 "biometrisches" aktuelles Passfoto (darf nicht älter als ein Jahr sein)
  • Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang

Besonderheiten bei Bewerbern und Inhabern der Klassen C und C1 und den dazugehörigen Anhängerklassen E

  • Augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang  (Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" reicht nicht aus)
  • Bescheinigung über eine ärztliches Untersuchung

Zusätzlich bei Bewerbern und Inhabern der Klassen D1 und D und den dazugehörigen Anhängerklassen E

  • Reaktionstest (Arzt für Betriebsmedizin)
  • aktuelles Führungszeugnis (Belegart "Null", ist bei der Ortsbehörde im Bürgerbüro zu beantragen)

 

Zuständige Stelle

Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-3608
02581 53-3698
E-Mail senden

Führerschein - Ersterteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen

In der Regel leiten die ausbildenden Fahrschulen sämtliche Anträge mit den erforderlichen Unterlagen an die Führerscheinstelle weiter. Sie können die Unterlagen auch direkt in der Führerscheinstelle abgeben.


Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 "biometrisches" aktuelles Passfoto (darf nicht älter als ein Jahr sein)
  • Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang

Besonderheiten bei Bewerbern und Inhabern der Klassen C und C1 und den dazugehörigen Anhängerklassen E

  • Augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang  (Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" reicht nicht aus)
  • Bescheinigung über eine ärztliches Untersuchung

Zusätzlich bei Bewerbern und Inhabern der Klassen D1 und D und den dazugehörigen Anhängerklassen E

  • Reaktionstest (Arzt für Betriebsmedizin)
  • aktuelles Führungszeugnis (Belegart "Null", ist bei der Ortsbehörde im Bürgerbüro zu beantragen)

 

Ersterteilung, Erweiterung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/786/show
Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3608
Fax 02581 53-3698