Führerschein - Ersterteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen
In der Regel leiten die ausbildenden Fahrschulen sämtliche Anträge mit den erforderlichen Unterlagen an die Führerscheinstelle weiter. Sie können die Unterlagen auch direkt in der Führerscheinstelle abgeben.
Rechtsgrundlage
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 "biometrisches" aktuelles Passfoto (darf nicht älter als ein Jahr sein)
- Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang
Besonderheiten bei Bewerbern und Inhabern der Klassen C und C1 und den dazugehörigen Anhängerklassen E:
- Augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" reicht nicht aus)
- Bescheinigung über eine ärztliches Untersuchung
Zusätzlich bei Bewerbern und Inhabern der Klassen D1 und D und den dazugehörigen Anhängerklassen E:
- Reaktionstest (Arzt für Betriebsmedizin)
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart "Null", ist bei der Ortsbehörde im Bürgerbüro zu beantragen)