In der Regel leiten die ausbildenden Fahrschulen sämtliche Anträge mit den erforderlichen Unterlagen an die Führerscheinstelle weiter. Sie können die Unterlagen auch direkt in der Führerscheinstelle abgeben.


Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 "biometrisches" aktuelles Passfoto (darf nicht älter als ein Jahr sein)
  • Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang

Besonderheiten bei Bewerbern und Inhabern der Klassen C und C1 und den dazugehörigen Anhängerklassen E

  • Augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang  (Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" reicht nicht aus)
  • Bescheinigung über eine ärztliches Untersuchung

Zusätzlich bei Bewerbern und Inhabern der Klassen D1 und D und den dazugehörigen Anhängerklassen E

  • Reaktionstest (Arzt für Betriebsmedizin)
  • aktuelles Führungszeugnis (Belegart "Null", ist bei der Ortsbehörde im Bürgerbüro zu beantragen)