Führerschein - Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
Sollte Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen oderr Ihr ausländischer Führerschein aberkannt worden sein, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung bzw. Anerkennung stellen, um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen. Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle in Warendorf zu stellen. Handelt es sich um einen Antrag auf Anerkennung des ausländischen Führerscheins müssen Sie diesen der Führerscheinstelle vorlegen.
Rechtsgrundlage
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Unterlagen
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, L, T, B, BE
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis/Pass)
- "biometrisches" aktuelles Passfoto (darf nicht älter als ein Jahr sein
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart "Null", ist bei der jeweiligen Ortsbehörde zu beantragen und darf höchstens drei Monate alt sein)
Zusätzlich bei Beantragung der Klassen C, C1, C1E und CE:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse/n D1, D1E, D, DE oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wie z. B. Taxi und/oder Mietwagen, Krankenkraftwagen
- Personalausweis/Pass
- "biometrisches" aktuelles Passfoto (darf nicht älter als ein Jahr sein)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- ggf. arbeits- oder betriebesmedizinisches Gutachten gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung
- ggf. Bescheinigung über "Erste Hilfe"
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart "Null", ist bei der Ortsbehörde im Bürgerbüro zu beantragen)