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Führerschein - Mehrfachtäter-Punktsystem
Informationen zum neuen Punktesystem finden Sie auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Rechtsgrundlage
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Zuständige Stelle
Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Informationen zum neuen Punktesystem finden Sie auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Rechtsgrundlage
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Herzlich willkommen bei der Führerscheinstelle
Allgemeine Informationen
Vormittags ist der Besuch der Führerscheinstelle ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Nachmittags steht die Führerscheinstelle weiterhin nur Kunden zur Verfügung, die vorab telefonisch (unter 02581 53-3608) oder online einen Termin vereinbart haben. Der Zutritt ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Zur Online Termin-Vereinbarung
Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Führerscheinstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail (fahrerlaubnis@kreis-warendorf.de) an uns wenden.
Allerdings können Sie folgende Dienstleistungen auch im Bürgerbüro Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragen:
- Abgabe von vollständigen Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis),
dies ist jedoch nicht im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Warendorf möglich - Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklassen C und/oder CE
- Umtausch in einen neuen EU-Kartenführerschein
- Änderung eines EU-Kartenführerscheins (z. B. Namensänderung)
Alle anderen Anliegen müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf im Kreishaus in Warendorf klären.
Weitere Informationen finden Sie auch im aktuellen Verwaltungsbericht.
Postfach-Adresse: Postfach 11 05 61, 48207 Warendorf