Sie als Fahranfänger müssen sich zunächst in der Praxis bewähren, damit Ihnen Ihr Führerschein langfristig erhalten bleibt. Diese Probezeit beträgt 2 Jahre.

Sollten Sie innerhalb Ihrer Probezeit im Straßenverkehr auffallen, wird die Frist der Probezeit automatisch um weitere 2 Jahre verlängert. Außerdem müssten Sie in jedem Fall an einer Nachschulung (sogenanntes Aufbauseminar) teilnehmen.

Folgende Auflistung soll Ihnen einen Überblick der Konsequenzen im Fall von Verkehrsauffälligkeiten verschaffen:

  • Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. 2 weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße (siehe Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung); Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (sollten Sie nicht an diesem Aufbauseminar teilnehmen, wird die Fahrerlaubnis entzogen).
  • Ein weiterer schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. 2 weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße nach der Teilnahme am Aufbauseminar; Schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrpsychologischen Beratung (bei freiwilliger Teilnahme innerhalb von 2 Monaten werden 2 Punkte im Verkehrszentralregister abgezogen)
  • Ein weitere schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. 2 weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße nach Ablauf der Frist zur Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung; Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung ist frühestens nach Ablauf von drei Monaten möglich. Die Frist beginnt mit Abgabe des Führerscheins!

Achtung:

Bei Verkehrsverstößen unter Alkoholeinfluss muss ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger angeordnet werden. Sollten im Einzelfall bereits aufgrund der Art des Verkehrsverstoßes Zweifel an der Kraftfahreignung entstehen, so muss die Fahrerlaubnisbehörde den Fahranfänger zur Vorlage eines Gutachten einer medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle auffordern. Bei Verkehrsverstößen während der Restprobezeit nach der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist ebenfalls die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens notwendig.

 

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

28,23 € Anordnung eines Aufbauseminars

20,23 € Verwarnung

28,23 € Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Zuständige Stelle

Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-3608
02581 53-3698
E-Mail senden

Führerschein - Fahrerlaubnis auf Probe

Sie als Fahranfänger müssen sich zunächst in der Praxis bewähren, damit Ihnen Ihr Führerschein langfristig erhalten bleibt. Diese Probezeit beträgt 2 Jahre.

Sollten Sie innerhalb Ihrer Probezeit im Straßenverkehr auffallen, wird die Frist der Probezeit automatisch um weitere 2 Jahre verlängert. Außerdem müssten Sie in jedem Fall an einer Nachschulung (sogenanntes Aufbauseminar) teilnehmen.

Folgende Auflistung soll Ihnen einen Überblick der Konsequenzen im Fall von Verkehrsauffälligkeiten verschaffen:

  • Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. 2 weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße (siehe Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung); Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (sollten Sie nicht an diesem Aufbauseminar teilnehmen, wird die Fahrerlaubnis entzogen).
  • Ein weiterer schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. 2 weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße nach der Teilnahme am Aufbauseminar; Schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrpsychologischen Beratung (bei freiwilliger Teilnahme innerhalb von 2 Monaten werden 2 Punkte im Verkehrszentralregister abgezogen)
  • Ein weitere schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. 2 weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße nach Ablauf der Frist zur Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung; Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung ist frühestens nach Ablauf von drei Monaten möglich. Die Frist beginnt mit Abgabe des Führerscheins!

Achtung:

Bei Verkehrsverstößen unter Alkoholeinfluss muss ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger angeordnet werden. Sollten im Einzelfall bereits aufgrund der Art des Verkehrsverstoßes Zweifel an der Kraftfahreignung entstehen, so muss die Fahrerlaubnisbehörde den Fahranfänger zur Vorlage eines Gutachten einer medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle auffordern. Bei Verkehrsverstößen während der Restprobezeit nach der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist ebenfalls die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens notwendig.

 

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

28,23 € Anordnung eines Aufbauseminars

20,23 € Verwarnung

28,23 € Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/789/show
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Telefon 02581 53-3608
Fax 02581 53-3698