Erteilung einer Löschungsbewilligung für im Grundbuch gesicherte Belegungsbindungen
Für bestimmte geförderte Wohnungen wurde im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau in die Abteilung II des entsprechenden Grundbuches eine sog. persönliche Dienstbarkeit (Besetzungsrecht oder Belegungsbindung) eingetragen.
Sind die Voraussetzungen für das Besetzungsrecht / die Belegungsbindung entfallen, beispielsweise weil die Bindungsfrist abgelaufen ist, kann die Löschung der Eintragung im Grundbuch erforderlich werden. Hierfür wird eine Löschungsbewilligung benötigt, die dem Grundbuchamt gegenüber ausdrückt, dass der Kreis Warendorf damit einverstanden ist, dass das eingetragene Recht aus dem Grundbuch gelöscht werden darf.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Grundbuchauszug
- ggfls. eine Vertretungsvollmacht
- ggfls. die damalige Förderzusage
Kosten
Für die Erteilung einer Löschungsbewilligung wird eine Verwaltungsgebühr nach der Tarifstelle 1.8 der Gebührensatzung des Kreis Warendorf erhoben. Diese beträgt i.d.R. zwischen 35 € bis 70 €.