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Mit dem Förderbaustein „Erwerb von Bindungen" unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Kommunen beim Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen für bestehende (Miet-)Wohnungen. Ziel ist die Schaffung zusätzlichen preisgebundenen Wohnraums für einkommensschwache Haushalte. Gefördert werden Wohnungen in Kommunen mit Mietniveau M4 und M4+. Im Kreis Warendorf betrifft dies derzeit die Kommunen Drensteinfurt, Ostbevern und Telgte.

Wenn Sie über geeigneten Wohnraum in Drensteinfurt, Ostbevern oder Telgte verfügen, können Sie dem Kreis Warendorf, als zuständige Stelle, eine befristete Zweckbindung an Ihrem Mietwohnraum einräumen. Wahlweise wird die Zweckbindung über fünf oder zehn Jahre begründet, im Gegenzug erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der betreffenden Wohnfläche und der Dauer der Zweckbindung ab. Die konkreten Konditionen zum Download finden Sie unter Dokumente.

Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zu der Förderrichtlinie, den Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren unter folgenden Links:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW

NRW.BANK (Mietwohnraumförderung - Erwerb von Bindungen)

Die Ansprechpersonen für den Bereich Mietwohnraumförderung helfen Ihnen gerne weiter. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird. Insbesondere sollten Sie vorab den Bedarf und das Belegungsverfahren mit der Bewilligungsbehörde bzw. mit der Kommune abstimmen.

Erforderliche Unterlagen

Den Antragsvordruck finden Sie auf der Seite der NRW.BANK unter Formulare:

Mietwohnraumförderung - Bindungserwerb - NRW.BANK

Rechtsgrundlagen

Kosten

Für die Förderzusage wird eine Verwaltungsgebühr nach der Tarifstelle 1.8 der Gebührensatzung des Kreis Warendorf erhoben und richtet sich nach der Bearbeitungszeit.