Für die Ausbildung von Fahrschülern ist eine Fahrlehrerlaubnis sowie eine Fahrschulerlaubnis bzw. ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Inhaber einer Fahrschule erforderlich.

Jeder Fahrlehrer muss alle vier Jahre an einem Fortbildungslehrgang teilnehmen.

Die Führerscheinstelle hat die Aufgabe, die Fahrlehrer, Fahrschulen und Zweigstellen zu überwachen. Sie muss an Ort und Stelle überprüfen, ob die Ausbildung ordnungsgemäß betrieben wird, die Unterrichtsräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge zur Verfügung stehen, die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und ob die sonstigen Pflichten erfüllt werden. Für die Überwachung der Fahrschulen wird die Führerscheinstelle von unabhängigen Sachverständigen unterstützt.


Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrlehrergesetz (FahrlG)
  • Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbO)