Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Sollte sich Ihr Name aufgrund Ihrer Heirat oder ähnliches geändert haben, sind Sie daher nicht verpflichtet, Ihren Führerschein ändern zu lassen.
Die Führerscheinstelle empfiehlt Ihnen jedoch, den Führerschein ändern zu lassen, wenn keine Verbindung mehr zwischen Ihrem Personalausweis und Ihrem alten Führerschein besteht (z. B. wenn Sie wieder geheiratet und einen anderen Namen angenommen haben und Ihr Führerschein auf Ihren vorherigen Ehenamen ausgestellt worden ist).
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle in Warendorf, bei der Kfz.-Zulassungsstelle in Beckum oder bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen.


Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Unterlagen

  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • (Sollte sich Ihr Name geändert haben und dieser Name nicht im Personalausweis oder im Reisepass steht, benötigen wir als Nachweis eine Urkunde über Ihre Namensänderung)
  • 1 "biometrisches" aktuelles Passfoto (dar höchstens ein Jahr alt sein)

Kosten

28,90 € wenn Ihr Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde
13,60 € wenn Ihr Führerschein nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurde

Zuständige Stelle

Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-3608
02581 53-3698
E-Mail senden

Führerschein - Namensänderung

Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Sollte sich Ihr Name aufgrund Ihrer Heirat oder ähnliches geändert haben, sind Sie daher nicht verpflichtet, Ihren Führerschein ändern zu lassen.
Die Führerscheinstelle empfiehlt Ihnen jedoch, den Führerschein ändern zu lassen, wenn keine Verbindung mehr zwischen Ihrem Personalausweis und Ihrem alten Führerschein besteht (z. B. wenn Sie wieder geheiratet und einen anderen Namen angenommen haben und Ihr Führerschein auf Ihren vorherigen Ehenamen ausgestellt worden ist).
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle in Warendorf, bei der Kfz.-Zulassungsstelle in Beckum oder bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen.


Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • (Sollte sich Ihr Name geändert haben und dieser Name nicht im Personalausweis oder im Reisepass steht, benötigen wir als Nachweis eine Urkunde über Ihre Namensänderung)
  • 1 "biometrisches" aktuelles Passfoto (dar höchstens ein Jahr alt sein)

28,90 € wenn Ihr Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde
13,60 € wenn Ihr Führerschein nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurde

Namensänderung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/802/show
Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3608
Fax 02581 53-3698