Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. 

Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.

Das ist der neue Führerschein:

 

Wo können Sie Ihren Führerschein umtauschen?

  • In der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf
  • Im Rathaus (Bürgerbüro) Ihres Wohnortes

Was benötigen Sie dafür?

  • Ihren Führerschein
  • ein gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • Antragsgebühr: 30,20 € inkl. Versandkosten

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr. 

 

 

Geburtsjahr 

Umtausch bis zum:

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später  

19.01.2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. * 

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a

 

Ausstellungsjahr

Umtausch bis zum:

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum  19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Formulare

Unterlagen

  • Ihren Führerschein
  • ein gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passbild

Kosten

30,20 € inklusive Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin