Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen. Im Gegensatz zu der allgemeinen Fahrerlaubnis bestehen daher höhere Anforderungen.

Unterlagen

Für die Erteilung / Verlängerung von Personenbeförderungsverkehr mit Taxen, Mietwagen und Linienverkehr

  • Personalausweis / Pass
  • Führerschein
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV (bei Hausarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (beim Augenarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
  • Reaktionstest bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr und wenn der Beförderungsschein über ein halbes Jahr abgelaufen ist
  • Führungszeugnis der Belegart "Null" (ist bei der zuständigen Ortsbehörde zu beantragen und darf höchstens drei Monate alt sein)
  • falls vorhanden, der bisherige Personenbeförderungsschein
  • Für den Erwerb des Taxischeins ist eine Ortskundeprüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle

Für die Erteilung von Personenbeförderungsverkehr mit Krankenkraftwagen ist zusätzlich zu den o. a. Unterlagen ein N achweis des Erste-Hilfe-Kurses erforderlich.

Zuständige Stelle

Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-3608
02581 53-3698
E-Mail senden

Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen. Im Gegensatz zu der allgemeinen Fahrerlaubnis bestehen daher höhere Anforderungen.

Für die Erteilung / Verlängerung von Personenbeförderungsverkehr mit Taxen, Mietwagen und Linienverkehr

  • Personalausweis / Pass
  • Führerschein
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV (bei Hausarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (beim Augenarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
  • Reaktionstest bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr und wenn der Beförderungsschein über ein halbes Jahr abgelaufen ist
  • Führungszeugnis der Belegart "Null" (ist bei der zuständigen Ortsbehörde zu beantragen und darf höchstens drei Monate alt sein)
  • falls vorhanden, der bisherige Personenbeförderungsschein
  • Für den Erwerb des Taxischeins ist eine Ortskundeprüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle

Für die Erteilung von Personenbeförderungsverkehr mit Krankenkraftwagen ist zusätzlich zu den o. a. Unterlagen ein N achweis des Erste-Hilfe-Kurses erforderlich.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/806/show
Führerscheinstelle
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3608
Fax 02581 53-3698