Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen. Im Gegensatz zu der allgemeinen Fahrerlaubnis bestehen daher höhere Anforderungen.
Für die Erteilung / Verlängerung von Personenbeförderungsverkehr mit Taxen, Mietwagen und Linienverkehr
- Personalausweis / Pass
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV (bei Hausarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (beim Augenarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
- Reaktionstest bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr und wenn der Beförderungsschein über ein halbes Jahr abgelaufen ist
- Führungszeugnis der Belegart "Null" (ist bei der zuständigen Ortsbehörde zu beantragen und darf höchstens drei Monate alt sein)
- falls vorhanden, der bisherige Personenbeförderungsschein
Für die Erteilung von Personenbeförderungsverkehr mit Krankenkraftwagen ist zusätzlich zu den o. a. Unterlagen ein N achweis des Erste-Hilfe-Kurses erforderlich.
https://serviceportal.kreis-warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/806/show Führerscheinstelle Herzlich willkommen bei der Führerscheinstelle
Zur Online Termin-Vereinbarung
Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Führerscheinstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail (fahrerlaubnis@kreis-warendorf.de) an uns wenden.
Allerdings können Sie folgende Dienstleistungen auch im Bürgerbüro Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragen:
- Abgabe von vollständigen Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis),
dies ist jedoch nicht im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Warendorf möglich - Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklassen C und/oder CE
- Umtausch in einen neuen EU-Kartenführerschein
- Änderung eines EU-Kartenführerscheins (z. B. Namensänderung)
Alle anderen Anliegen müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf im Kreishaus in Warendorf klären.
Weitere Informationen finden Sie auch im aktuellen Verwaltungsbericht.
Postfach-Adresse: Postfach 11 05 61, 48207 Warendorf
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf http://www.kreis-warendorf.de/geo_web/app/?cfg=12_serviceportal&find=Waldenburgerstraße2Warendorf
02581 53-3608
02581 53-3698
fahrerlaubnis@kreis-warendorf.de