Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung
Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen. Im Gegensatz zu der allgemeinen Fahrerlaubnis bestehen daher höhere Anforderungen.
Unterlagen
Für die Erteilung / Verlängerung von Personenbeförderungsverkehr mit Taxen, Mietwagen und Linienverkehr
- Personalausweis / Pass
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV (bei Hausarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (beim Augenarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
- Reaktionstest bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr und wenn der Beförderungsschein über ein halbes Jahr abgelaufen ist
- Führungszeugnis der Belegart "Null" (ist bei der zuständigen Ortsbehörde zu beantragen und darf höchstens drei Monate alt sein)
- falls vorhanden, der bisherige Personenbeförderungsschein
Für die Erteilung von Personenbeförderungsverkehr mit Krankenkraftwagen ist zusätzlich zu den o. a. Unterlagen ein N achweis des Erste-Hilfe-Kurses erforderlich.