Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen. Im Gegensatz zu der allgemeinen Fahrerlaubnis bestehen daher höhere Anforderungen.

Unterlagen

Für die Erteilung / Verlängerung von Personenbeförderungsverkehr mit Taxen, Mietwagen und Linienverkehr

  • Personalausweis / Pass
  • Führerschein
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV (bei Hausarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (beim Augenarzt oder Betriebsarzt auszustellen)
  • Reaktionstest bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr und wenn der Beförderungsschein über ein halbes Jahr abgelaufen ist
  • Führungszeugnis der Belegart "Null" (ist bei der zuständigen Ortsbehörde zu beantragen und darf höchstens drei Monate alt sein)
  • falls vorhanden, der bisherige Personenbeförderungsschein

Für die Erteilung von Personenbeförderungsverkehr mit Krankenkraftwagen ist zusätzlich zu den o. a. Unterlagen ein N achweis des Erste-Hilfe-Kurses erforderlich.