Ausländische Staatsangehörige genießen in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor staatlicher politischer und religiöser Verfolgung in ihrem Heimatland. Dieser Umstand wird in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Asylverfahrens rechtlich geprüft.

Asylverfahren
Während eines laufenden Asylverfahrens wird der Aufenthalt im Bundesgebiet zunächst gestattet. Sollte sich im Rahmen dieses Verfahrens herausstellen, dass der Ausländer tatsächlich einer Verfolgung in seinem Heimatland unterliegt, so wird sein Aufenthalt verfestigt. Andernfalls ist er verpflichtet, das Bundesgebiet wieder zu verlassen.

Zuständige AussenstelleDer Asylantrag ist nach der Einreise persönlich in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Bochum, Gersteinring 50a, 44791 Bochum, zu stellen. Hier ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
 
Nach Stellung eines Asylantrages und Zuweisung in eine Stadt oder Gemeinde des Kreises Warendorf ist die Ausländerabteilung des Kreisordungsamtes für die ausländerrechtlichen Angelegenheiten des Asylbewerbers zuständig.