Ausländerinnen und Ausländer genießen in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor politischer und religiöser Verfolgung im Heimatland. Dieser Umstand wird in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Asylverfahrens rechtlich geprüft. Um ein solches Verfahren durchführen zu können, muss ein Asylantrag gestellt werden. 

Wenn Sie beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen, müssen Sie dies persönlich in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Bochum tun. Die LEA Bochum befindet sich am Gersteinring 50a in 44791 Bochum.

Nachdem Sie Ihren Asylantrag gestellt haben, werden Sie einer Stadt oder Gemeinde zugewiesen. Sofern es sich um eine Stadt oder Gemeinde im Kreis Warendorf handelt, ist die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf für Ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten zuständig.

 

Laufendes Asylverfahren

Während des laufenden Asylverfahrens gilt Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet als gestattet. Hierfür erhalten Sie Aufenthaltsgestattung.

 

Abschluss des Asylverfahrens

Mit Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung des Bundesamtes für Migrations und Flüchtlinge. Sofern Sie eine positive Entscheidung erhalten können Sie einen Antrag auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltsrechtes stellen. 

Wir das Asylverfahren negativ entschieden wird Ihnen mitgeteilt werden, dass Sie die Bundesrepublik Deutschland wieder verlassen müssen.