Sie haben eine Frage zu Ihrem Aufenthaltstitel? Oder möchten Sie für einen ausländischen Freund einen Besuchsaufenthalt organisieren? Für alle ausländerrechtlichen Maßnahmen ist unsere Abteilung zuständig.

Ausländerrechtliche Bescheinigungen
Zu unseren Aufgaben zählt jedoch nicht nur die Erteilung oder die Versagung dieser Aufenthaltstitel, sondern auch die Entscheidung über ausländerrechtliche Maßnahmen sowie das Ausstellen ausländerrechtlicher Bescheinigungen.

Grundsätzlich ist ein Visum notwendig
Grundsätzlich gilt: Ausländische Staatsangehörige bedürfen für die Einreise und für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eines Aufenthaltstitels. Diese ist grundsätzlich vor der Einreise in der Form des Visums bei einer Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland einzuholen.

 

Ausländerangelegenheiten

Sie haben eine Frage zu Ihrem Aufenthaltstitel? Oder möchten Sie für einen ausländischen Freund einen Besuchsaufenthalt organisieren? Für alle ausländerrechtlichen Maßnahmen ist unsere Abteilung zuständig.

Ausländerrechtliche Bescheinigungen
Zu unseren Aufgaben zählt jedoch nicht nur die Erteilung oder die Versagung dieser Aufenthaltstitel, sondern auch die Entscheidung über ausländerrechtliche Maßnahmen sowie das Ausstellen ausländerrechtlicher Bescheinigungen.

Grundsätzlich ist ein Visum notwendig
Grundsätzlich gilt: Ausländische Staatsangehörige bedürfen für die Einreise und für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eines Aufenthaltstitels. Diese ist grundsätzlich vor der Einreise in der Form des Visums bei einer Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland einzuholen.

 

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/808/show
Ausländerbehörde
Bismarckstraße 10 59229 Ahlen
Telefon 02581 53-3249
Fax 02581 53-3296