Zur besseren Integration in die deutschen Lebensverhältnisse können ausländische Mitbürger, die sich längere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Das Einbürgerungsrecht unterscheidet zwischen einem Rechtsanspruch auf Einbürgerung und einer Ermessenseinbürgerung.

 

Um Deutsche oder Deutscher zu werden, gelten bestimmte Voraussetzungen. Auf der Internetseite www.einbürgerung.de finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.mkjfgfi.nrw/einbuergerungnrw .

 

Zuständig:
Der Einbürgerungsantrag wird persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt oder Gemeinde gestellt. Dort werden auch die erforderlichen Antragsvordrucke ausgehändigt und eingehende Beratungen durchgeführt.

Zuständig für die weitere Bearbeitung des Einbürgerungsantrages sind beim Kreis Warendorf die Mitarbeiterinnen der Staatsangehörigkeitsbehörde:

 

Bei Wohnsitz in Ahlen (A, K-Z), Telgte (C-K)

Frau Risse

Tel. 02581 53-3254

c.risse@kreis-warendorf.de

 

Bei Wohnsitz in Ahlen (B-J), Telgte (S-Z)

Frau Ebochuogu

Tel. 02581 53-3213

j.ebochuogu@kreis-warendorf.de

 

Bei Wohnsitz in Ennigerloh, Everswinkel, Ostbevern, Telgte (L-R)

Frau Grote

Tel. 02581 53-3212

g.grote@kreis-warendorf.de

 

Bei Wohnsitz in Sassenberg oder Telgte (A-B)

Frau Hagemann

Tel. 02581 53-3218

i.hagemann@kreis-warendorf.de

 

Bei Wohnsitz in Warendorf, Drensteinfurt (L-R)

Frau Mierau

Tel. 02581 53-3215

l.mierau@kreis-warendorf.de

 

Bei Wohnsitz in Oelde, Drensteinfurt (S-Z)

Frau Müller

Tel. 02581 53-3214

m.mueller@kreis-warendorf.de

 

Bei Wohnsitz in Beckum

Frau Stapelbroek

Tel. 02581 53-3211

i.stapelbroek@kreis-warendorf.de

 

Bei Wohnsitz in Beelen, Sendenhorst, Wadersloh, Drensteinfurt (A-K)

Frau Knipping

Tel. 02581 53-3253

m.knipping@kreis-warendorf.de

 

Unterlagen

Bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden. Diese Unterlagen können von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein.

Rechtsgrundlagen

Kosten

255,00 €    je Einbürgerung
51,00 €    für jedes mit eingebürgerte Kind ohne eigenes Einkommen

Für die Ablehnung und Rücknahme eines Einbürgerungsantrages werden ebenfalls Gebühren erhoben.