Wer einen Fischereischein, umgangssprachlich Angelschein genannt, erwerben möchte, muss zunächst die Fischerprüfung ablegen. Der Kreis Warendorf führt die Prüfungen durch. Prüfungsort ist das Kreishaus Warendorf, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf.

Die Termine für die Prüfung im Mai 2024 sind ausgebucht. Die nächsten Fischerprüfungen beim Kreis Warendorf finden im November/ Dezember 2024 statt. Die genauen Termine werden ab Mitte August 2024 an dieser Stelle bekannt gegeben.  

Ausnahmegenehmigung:

Wenn Sie im Kreis Warendorf wohnhaft sind, die Prüfung aber in einem anderen Kreis oder einer kreisfreien Stadt ablegen möchten, können wir Ihnen gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro eine Ausnahmegenehmigung ausstellen. Schriftliche Anfragen dazu richten Sie dann an den Kreis Warendorf, Untere Fischereibehörde, oder Sie teilen es uns mit per Mail unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Kreises/ der kreisfreien Stadt, bei dem/ der Sie die Prüfung ablegen möchten. Die E-Mail-Anschrift lautet: sicherheit-und-ordnung@kreis-warendorf.de

Wir stellen Ihnen dann die Ausnahmegenehmigung aus und senden Ihnen diese per Post zu.

 Verlust des Fischerprüfungszeugnisses:

Für den Fall, dass ein Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden ist, stellen wir gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 Euro eine Bescheinigung über die bestandene Fischerprüfung aus. Mit dieser Bescheinigung kann ein neuer Fischereischein beantragt werden. Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist aber erst für Prüfungen ab dem Jahr 1973 möglich, da die Fischereiprüfung erst seit diesem Zeitpunkt durch den Kreis Warendorf abgenommen wird.

Fischerei-Erlaubnis:

Um in Gewässern Fischen gehen zu können, ist zum Fischereischein noch ein Fischerei-Erlaubnisschein notwendig. Dieser kann, in der Regel als Tages- oder Jahreskarte, bei den ortsansässigen Fischereivereinen oder in Zoo- und Angelfachgeschäften erworben werden.

Wichtig: Wer angelt, muss stets beide Scheine mit sich führen und sie auf Verlangen der Polizei oder dem/der Fischerei-aufseher/in vorzeigen können. 

Kosten

Fischereiprüfung:                    

50 €

Wiederholung der praktischen Prüfung:     

30 €

Bescheinigung Fischerprüfung bei Verlust des Zeugnisses:   

35 €

Ausnahmegenehmigung:

15 €

Zuständige Stelle

Untere Fischereibehörde
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Ansprechpartner

Fischerprüfung

Wer einen Fischereischein, umgangssprachlich Angelschein genannt, erwerben möchte, muss zunächst die Fischerprüfung ablegen. Der Kreis Warendorf führt die Prüfungen durch. Prüfungsort ist das Kreishaus Warendorf, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf.

Die Termine für die Prüfung im Mai 2024 sind ausgebucht. Die nächsten Fischerprüfungen beim Kreis Warendorf finden im November/ Dezember 2024 statt. Die genauen Termine werden ab Mitte August 2024 an dieser Stelle bekannt gegeben.  

Ausnahmegenehmigung:

Wenn Sie im Kreis Warendorf wohnhaft sind, die Prüfung aber in einem anderen Kreis oder einer kreisfreien Stadt ablegen möchten, können wir Ihnen gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro eine Ausnahmegenehmigung ausstellen. Schriftliche Anfragen dazu richten Sie dann an den Kreis Warendorf, Untere Fischereibehörde, oder Sie teilen es uns mit per Mail unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Kreises/ der kreisfreien Stadt, bei dem/ der Sie die Prüfung ablegen möchten. Die E-Mail-Anschrift lautet: sicherheit-und-ordnung@kreis-warendorf.de

Wir stellen Ihnen dann die Ausnahmegenehmigung aus und senden Ihnen diese per Post zu.

 Verlust des Fischerprüfungszeugnisses:

Für den Fall, dass ein Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden ist, stellen wir gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 Euro eine Bescheinigung über die bestandene Fischerprüfung aus. Mit dieser Bescheinigung kann ein neuer Fischereischein beantragt werden. Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist aber erst für Prüfungen ab dem Jahr 1973 möglich, da die Fischereiprüfung erst seit diesem Zeitpunkt durch den Kreis Warendorf abgenommen wird.

Fischerei-Erlaubnis:

Um in Gewässern Fischen gehen zu können, ist zum Fischereischein noch ein Fischerei-Erlaubnisschein notwendig. Dieser kann, in der Regel als Tages- oder Jahreskarte, bei den ortsansässigen Fischereivereinen oder in Zoo- und Angelfachgeschäften erworben werden.

Wichtig: Wer angelt, muss stets beide Scheine mit sich führen und sie auf Verlangen der Polizei oder dem/der Fischerei-aufseher/in vorzeigen können. 

Fischereiprüfung:                    

50 €

Wiederholung der praktischen Prüfung:     

30 €

Bescheinigung Fischerprüfung bei Verlust des Zeugnisses:   

35 €

Ausnahmegenehmigung:

15 €

Fisch, Angeln, Fischen https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/822/show
Untere Fischereibehörde
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

Frau

Sigrid

Große Halbuer

B0.65 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoß)

02581 53-3256
sigrid.grosse-halbuer@kreis-warendorf.de