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Fischerprüfung

Wer einen Fischereischein erwerben möchte, muss zunächst die Fischerprüfung ablegen. Für die Durchführung der Prüfung ist der Kreis Warendorf als Untere Fischereibehörde zuständig. Prüfungsort: Kreishaus Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf

Termine für die nächsten Fischerprüfungen:

Dienstag,                     17. November 2026 

Mittwoch,                     18. November 2026

Donnerstag,                 19. November 2026

Dienstag,                     24. November 2026

Mittwoch,                     25. November 2026

Der Beginn ist jeweils um 14 Uhr.

Zwingend mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis.

Das Anmeldeportal ist geschlossen - alle Plätze sind bereits belegt.

Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt. Die persönliche Einladung zur Fischerprüfung mit allen weiteren Informationen zum Prüfungsort und zur Prüfungszeit sowie zur Zahlung der Prüfungsgebühren wird ca. 14 Tage vor dem Prüfungstermin per Post versendet. Bitte sehen Sie bis dahin von telefonischen Nachfragen ab.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

  • Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 12 Jahre.
  • Der Wohnsitz ist im Kreis Warendorf, oder es liegt eine Ausnahmegenehmigung von der eigentlich zuständigen Unteren Fischereibehörde des Wohnortes vor.

Die Prüfung:

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit insgesamt 60 Fragen aus den Fachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und der Gesetzeskunde, und einem mündlich/praktischen Teil.

Die schriftliche Prüfung startet um 14 Uhr und dauert maximal 60 Minuten. Wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde, folgt direkt im Anschluss daran die praktische Prüfung, sodass die gesamte Prüfung an einem Nachmittag erledigt werden kann.

Bei der praktischen Prüfung ist ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzulegen und das weitere notwendige Zubehör in der richtigen Reihenfolge hinzuzufügen. Auch eine ausreichende Artenkenntnis der in NRW vorkommenden Fische ist anhand von Bildtafeln nachzuweisen. Dauer dieser Prüfung: ca. 15 Minuten. 

Die Prüfung ist bestanden, wenn im theoretischen Teil mindestens 45 Fragen (sechs aus jedem Fachgebiet) richtig beantwortet wurden. Im praktischen Teil sind bei der Zusammenstellung des Angelgerätes mindestens 25 von 28 möglichen Punkten zu erreichen, und vier der sechs vorgelegten Fischarten müssen richtig bestimmt werden.

Wenn der theoretische Teil der Prüfung nicht bestanden wurde, endet die Prüfung an dieser Stelle. Wird der praktische Teil der Prüfung nicht bestanden, behält das Ergebnis des theoretischen Teils seine Gültigkeit. Bei der nächsten Fischerprüfung im Kreishaus Warendorf ist dann nur die Wiederholung des praktischen Teils erforderlich, um die Fischerprüfung vollständig zu bestehen.

Seit dem 01.07.2026 werden keine Zeugnisse mehr ausgestellt. Wer die Prüfung bestanden hat, bekommt einen Nachweis, mit dem der Fischereischein entweder online oder vor Ort im Bürgerbüro der Stadt/ Gemeinde beantragt werden kann.

Ausnahmegenehmigung:

Wer im Kreis Warendorf wohnhaft ist, die Prüfung aber in einem anderen Kreis oder einer kreisfreien Stadt ablegen möchten, kann gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Schriftliche Anfragen dazu sind per Mail unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Kreises/ der kreisfreien Stadt, bei der die Prüfung abgelegt wird, zu richten. Die E-Mail-Anschrift lautet: sicherheit-und-ordnung@kreis-warendorf.de

Fischerei-Erlaubnis:

Um an Gewässern angeln gehen zu können, ist zum Fischereischein noch ein Fischerei-Erlaubnisschein notwendig. Dieser kann in Form einer Tages- oder Jahreskarte bei den ortsansässigen Fischereivereinen oder in Zoo- und Angelfachgeschäften erworben werden.

Wichtig: Wer angelt, muss stets beide Scheine und einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen, um diese auf Verlangen der Polizei oder der Fischereiaufsicht vorzeigen zu können. 

 

Amt/Fachbereich

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kosten

Fischereiprüfung:                    

50 €

Wiederholung der praktischen Prüfung:     

30 €

Bescheinigung Fischerprüfung bei Verlust des Zeugnisses:   

35 €

Ausnahmegenehmigung:

15 €