Alle Termine für unsere Fischerprüfung im November und Dezember 2023 sind komplett ausgebucht. Es können keine Anmeldungen mehr entgegengenommen werden.
Die nächsten Fischerprüfungen beim Kreis Warendorf finden im kommenden Frühjahr statt. Die genauen Termine werden Mitte Februar 2024 an dieser Stelle bekanntgegeben.

Ausnahmegenehmigung:

Wenn Sie im Kreis Warendorf wohnhaft sind, die Prüfung aber in einem anderen Kreis oder einer kreisfreien Stadt ablegen möchten, können wir Ihnen gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro eine Ausnahmegenehmigung ausstellen. Schriftliche Anfragen dazu richten Sie dann an den Kreis Warendorf, Untere Fischereibehörde, oder Sie teilen es uns mit per Mail unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Kreises/ der kreisfreien Stadt, bei dem/ der Sie die Prüfung ablegen möchten. Die E-Mail-Anschrift lautet: sicherheit-und-ordnung@kreis-warendorf.de

Wir stellen Ihnen dann die Ausnahmegenehmigung aus und senden Ihnen diese per Post zu.

Vorbereitung auf die Prüfung:

In NRW gibt es keine Pflicht zur Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Allerdings empfehlen wir diese Kurse, die von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei im Kreisgebiet angeboten werden, wegen des umfangreichen Wissens, das im Rahmen der Prüfung abgefragt wird. Termine für die Vorbereitungskurse nennen Ihnen die Angelsportvereine des Kreises Warendorf.

Die Prüfung:

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit insgesamt 60 Fragen aus den Fachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und der Gesetzeskunde, und einem mündlich/praktischen Teil.

Start der schriftlichen Prüfung ist jeweils um 14 Uhr. Wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde, folgt direkt im Anschluss die praktische Prüfung, sodass die gesamte Prüfung an einem Nachmittag erledigt werden kann.

Beim praktischen Teil ist ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzulegen und das weitere notwendige Zubehör in der richtigen Reihenfolge hinzuzufügen. Auch eine ausreichende Artenkenntnis der in NRW vorkommenden Fische ist anhand von Bildtafeln nachzuweisen.

Die Prüfung wurde bestanden, wenn Sie im theoretischen Teil mindestens 45 Fragen (sechs aus jedem Fachgebiet) richtig beantwortet haben, im praktischen Teil bei der Zusammenstellung des Angelgerätes mindestens 25 von 28 möglichen Punkten erreicht haben und vier der sechs vorgelegten Fischarten richtig bestimmen konnten.

Wenn Sie den theoretischen Teil der Prüfung nicht bestanden haben, werden Sie von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Bestehen Sie den praktischen Teil der Prüfung nicht, behält das Ergebnis des theoretischen Teils seine Gültigkeit. Bei der nächsten Fischerprüfung ist dann nur die Wiederholung des praktischen Teils erforderlich, um die Fischerprüfung vollständig zu bestehen.

Werden einzelne Teile der Fischerprüfung nicht bestanden, kann die Gebühr nicht erstattet werden. Sie wird nur dann erstattet, wenn die zu prüfende Person nicht zur Fischerprüfung erscheinen kann, und sich vor dem Prüfungstag abgemeldet hat.

Wer die Prüfung bestanden hat, bekommt ein Prüfungszeugnis, mit dem bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des Wohnortes der Fischereischein beantragt werden kann. Die Kosten für den Fischereischein und die weiteren Bedingungen sind bei der Verwaltung vor Ort zu erfragen.

Verlust des Fischerprüfungszeugnisses:

Für den Fall, dass ein Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden ist, stellen wir gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 Euro eine Bescheinigung über die bestandene Fischerprüfung aus. Mit dieser Bescheinigung kann ein neuer Fischereischein beantragt werden. Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist aber erst für Prüfungen ab dem Jahr 1973 möglich, da die Fischereiprüfung erst seit diesem Zeitpunkt durch den Kreis Warendorf abgenommen wird.

Fischerei-Erlaubnis:

Um in Gewässern Fischen gehen zu können, ist zum Fischereischein noch ein Fischerei-Erlaubnisschein notwendig. Dieser kann, in der Regel als Tages- oder Jahreskarte, bei den ortsansässigen Fischereivereinen oder in Zoo- und Angelfachgeschäften erworben werden.

Wichtig: Wer angelt, muss stets beide Scheine mit sich führen und sie auf Verlangen der Polizei oder dem/der Fischereiaufseher/in vorzeigen können. 

 

Kosten

Fischereiprüfung:                    

50 €

Wiederholung der praktischen Prüfung:     

30 €

Bescheinigung Fischerprüfung bei Verlust des Zeugnisses:   

35 €

Ausnahmegenehmigung:

15 €

Zuständige Stelle

Untere Fischereibehörde
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Ansprechpartner

Fischerprüfung

Alle Termine für unsere Fischerprüfung im November und Dezember 2023 sind komplett ausgebucht. Es können keine Anmeldungen mehr entgegengenommen werden.
Die nächsten Fischerprüfungen beim Kreis Warendorf finden im kommenden Frühjahr statt. Die genauen Termine werden Mitte Februar 2024 an dieser Stelle bekanntgegeben.

Ausnahmegenehmigung:

Wenn Sie im Kreis Warendorf wohnhaft sind, die Prüfung aber in einem anderen Kreis oder einer kreisfreien Stadt ablegen möchten, können wir Ihnen gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro eine Ausnahmegenehmigung ausstellen. Schriftliche Anfragen dazu richten Sie dann an den Kreis Warendorf, Untere Fischereibehörde, oder Sie teilen es uns mit per Mail unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Kreises/ der kreisfreien Stadt, bei dem/ der Sie die Prüfung ablegen möchten. Die E-Mail-Anschrift lautet: sicherheit-und-ordnung@kreis-warendorf.de

Wir stellen Ihnen dann die Ausnahmegenehmigung aus und senden Ihnen diese per Post zu.

Vorbereitung auf die Prüfung:

In NRW gibt es keine Pflicht zur Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Allerdings empfehlen wir diese Kurse, die von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei im Kreisgebiet angeboten werden, wegen des umfangreichen Wissens, das im Rahmen der Prüfung abgefragt wird. Termine für die Vorbereitungskurse nennen Ihnen die Angelsportvereine des Kreises Warendorf.

Die Prüfung:

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit insgesamt 60 Fragen aus den Fachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und der Gesetzeskunde, und einem mündlich/praktischen Teil.

Start der schriftlichen Prüfung ist jeweils um 14 Uhr. Wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde, folgt direkt im Anschluss die praktische Prüfung, sodass die gesamte Prüfung an einem Nachmittag erledigt werden kann.

Beim praktischen Teil ist ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzulegen und das weitere notwendige Zubehör in der richtigen Reihenfolge hinzuzufügen. Auch eine ausreichende Artenkenntnis der in NRW vorkommenden Fische ist anhand von Bildtafeln nachzuweisen.

Die Prüfung wurde bestanden, wenn Sie im theoretischen Teil mindestens 45 Fragen (sechs aus jedem Fachgebiet) richtig beantwortet haben, im praktischen Teil bei der Zusammenstellung des Angelgerätes mindestens 25 von 28 möglichen Punkten erreicht haben und vier der sechs vorgelegten Fischarten richtig bestimmen konnten.

Wenn Sie den theoretischen Teil der Prüfung nicht bestanden haben, werden Sie von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Bestehen Sie den praktischen Teil der Prüfung nicht, behält das Ergebnis des theoretischen Teils seine Gültigkeit. Bei der nächsten Fischerprüfung ist dann nur die Wiederholung des praktischen Teils erforderlich, um die Fischerprüfung vollständig zu bestehen.

Werden einzelne Teile der Fischerprüfung nicht bestanden, kann die Gebühr nicht erstattet werden. Sie wird nur dann erstattet, wenn die zu prüfende Person nicht zur Fischerprüfung erscheinen kann, und sich vor dem Prüfungstag abgemeldet hat.

Wer die Prüfung bestanden hat, bekommt ein Prüfungszeugnis, mit dem bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des Wohnortes der Fischereischein beantragt werden kann. Die Kosten für den Fischereischein und die weiteren Bedingungen sind bei der Verwaltung vor Ort zu erfragen.

Verlust des Fischerprüfungszeugnisses:

Für den Fall, dass ein Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden ist, stellen wir gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 Euro eine Bescheinigung über die bestandene Fischerprüfung aus. Mit dieser Bescheinigung kann ein neuer Fischereischein beantragt werden. Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist aber erst für Prüfungen ab dem Jahr 1973 möglich, da die Fischereiprüfung erst seit diesem Zeitpunkt durch den Kreis Warendorf abgenommen wird.

Fischerei-Erlaubnis:

Um in Gewässern Fischen gehen zu können, ist zum Fischereischein noch ein Fischerei-Erlaubnisschein notwendig. Dieser kann, in der Regel als Tages- oder Jahreskarte, bei den ortsansässigen Fischereivereinen oder in Zoo- und Angelfachgeschäften erworben werden.

Wichtig: Wer angelt, muss stets beide Scheine mit sich führen und sie auf Verlangen der Polizei oder dem/der Fischereiaufseher/in vorzeigen können. 

 

Fischereiprüfung:                    

50 €

Wiederholung der praktischen Prüfung:     

30 €

Bescheinigung Fischerprüfung bei Verlust des Zeugnisses:   

35 €

Ausnahmegenehmigung:

15 €

Fisch, Angeln, Fischen https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/822/show
Untere Fischereibehörde
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

Frau

Sigrid

Große Halbuer

B0.65 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoß)

02581 53-3256
sigrid.grosse-halbuer@kreis-warendorf.de