Jeder Gewerbetreibende muss Steuern und Beiträge an das Finanzamt, an die Sozialversicherungsträger und die Kammern abführen. Diese Mittel werden unbedingt zum Wohle der Allgemeinheit benötigt. Werden diese Abgaben nicht mehr entrichtet, werden der öffentlichen Hand Gelder entzogen, die sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt. Weiterhin kommt es zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen  Gewerbetreibenden, die ihre Abgaben pünktlich entrichten.                                                                                                                                                 
Wenn diese Zahlungsrückstände ständig auftreten oder stark anwachsen, aber auch bei gewerbebezogenen gerichtlichen Verurteilungen, kann das Kreisordnungsamt gegen diesen Gewerbetreibenden eine Gewerbeuntersagung aussprechen.

Untersagt werden kann hierbei:

  • die Ausübung eines bestimmten Gewerbes
  • die Ausübung aller Gewerbe
  • die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden
  • die Tätigkeit der mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragten Person
  • die Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH

Als Folge einer bestandskräftigen Gewerbeuntersagung können im Wege der Verwaltungsvollstreckung Zwangsgelder erhoben und die Betriebsstätte geschlossen werden.

Hinweis
Bei auftretenden wirtschaftlichen Problemen wird daher dringend empfohlen,
sich schon vorab um Unterstützung zu bemühen, um ggfls. ein sinnvolles und
erfolgversprechendes Sanierungskonzept zu entwickeln, welches unter Um –
ständen eine Gewerbeuntersagung verhindern kann.

Diese Beratung und Unterstützung kann bei folgenden Stellen erfolgen:
Handwerkskammer Münster            
Bismarckallee 1                                
48151 Münster
Tel.: 0251-52030
Fax: 0251-5203106

IHK Nord Westfalen                        
Sentmaringer Weg 61                       
48151 Münster
Tel.: 0251-7070
Fax: 0251-707325

Gesellschaft f. Wirtschaftsförderung 
im Kreis Warendorf GmbH                
Vorhelmer Straße 81
59269 Beckum
Tel.: 02521-85050
Fax: 02521-16167


Rechtsgrundlage

  • Gewerbeordnung  ( § 35 )
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW

Gewerbeuntersagung

Jeder Gewerbetreibende muss Steuern und Beiträge an das Finanzamt, an die Sozialversicherungsträger und die Kammern abführen. Diese Mittel werden unbedingt zum Wohle der Allgemeinheit benötigt. Werden diese Abgaben nicht mehr entrichtet, werden der öffentlichen Hand Gelder entzogen, die sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt. Weiterhin kommt es zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen  Gewerbetreibenden, die ihre Abgaben pünktlich entrichten.                                                                                                                                                 
Wenn diese Zahlungsrückstände ständig auftreten oder stark anwachsen, aber auch bei gewerbebezogenen gerichtlichen Verurteilungen, kann das Kreisordnungsamt gegen diesen Gewerbetreibenden eine Gewerbeuntersagung aussprechen.

Untersagt werden kann hierbei:

  • die Ausübung eines bestimmten Gewerbes
  • die Ausübung aller Gewerbe
  • die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden
  • die Tätigkeit der mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragten Person
  • die Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH

Als Folge einer bestandskräftigen Gewerbeuntersagung können im Wege der Verwaltungsvollstreckung Zwangsgelder erhoben und die Betriebsstätte geschlossen werden.

Hinweis
Bei auftretenden wirtschaftlichen Problemen wird daher dringend empfohlen,
sich schon vorab um Unterstützung zu bemühen, um ggfls. ein sinnvolles und
erfolgversprechendes Sanierungskonzept zu entwickeln, welches unter Um –
ständen eine Gewerbeuntersagung verhindern kann.

Diese Beratung und Unterstützung kann bei folgenden Stellen erfolgen:
Handwerkskammer Münster            
Bismarckallee 1                                
48151 Münster
Tel.: 0251-52030
Fax: 0251-5203106

IHK Nord Westfalen                        
Sentmaringer Weg 61                       
48151 Münster
Tel.: 0251-7070
Fax: 0251-707325

Gesellschaft f. Wirtschaftsförderung 
im Kreis Warendorf GmbH                
Vorhelmer Straße 81
59269 Beckum
Tel.: 02521-85050
Fax: 02521-16167


Rechtsgrundlage

  • Gewerbeordnung  ( § 35 )
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/823/show
Amt für öffentliche Sicherheit , Ordnung und Straßenverkehr
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3200
Fax 02581 53-3295

Herr

Michael

Petri

B0.70 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoß)

02581 53-3251
michael.petri@kreis-warendorf.de