Jagdschein
Der Jagdschein ist in Deutschland die Urkunde, mit der sein Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Um die Jagd ausüben zu können, muss der Inhaber im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:
- bestandene Jägerprüfung
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und 500.000 € für Personenschäden)
- Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
Aktuelle Hinweise (Stand 12/2024):
Die Änderung des Waffengesetzes hat auch Auswirkungen auf die Abläufe bei der Unteren Jagdbehörde.
- Sie können schon jetzt einen Antrag auf Verlängerung – vorzugsweise online – stellen.
- Sobald der Antrag eingegangen ist, wird die Anfrage zur Sicherheitsüberprüfung von der Unteren Jagdbehörde an die Kreispolizeibehörde weitergeleitet.
Wichtig: Der Jagdschein bleibt in Ihrem Besitz.
- Wenn die Zuverlässigkeitsüberprüfung abgeschlossen ist, wird sich die Untere Jagdbehörde mit Ihnen für die Verlängerung des Jagdscheins in Verbindung setzen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Es wird ein persönlicher Termin für die Verlängerung vereinbart. Sie bringen zu dem Termin den Jagdschein, den Nachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung und ggf. ein Passfoto mit, wenn der Jagdschein voll ist.
b) Sie lassen uns die unter a) genannten Unterlagen per Post zukommen. Wir verlängern den Jagdschein und senden Ihnen diesen mit dem Gebührenbescheid auf dem Postweg wieder zurück.
Gleiches gilt für Jungjägerinnen und Jungjäger für die Neuerteilung von Jagdscheinen. Hierzu beachten Sie bitte unten unter "Unterlagen" welche Nachweise zusätzlich benötigt werden.
Wir bitten von Anfragen zu Bearbeitungsständen abzusehen.
Unterlagen
- Formular Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines (siehe Online-Formular)
- Versicherungsnachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung (Mindestdeckungssumme: 500.000 € Personenschäden / 50.000 € Sachschäden)
Bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheines oder einer Neuausstellung werden weiterhin noch folgende Unterlagen benötigt:
- Prüfungszeugnis der abgelegten Jägerprüfung
- Personalausweis
- 1 Lichtbild
- Selbstauskunft (siehe Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines)
- falls vorhanden: Teilnahmebescheinigung
- Kundige Person
- Entnahme von Trichinenproben
Kosten
Der Jagdschein kann entweder als Tages-(14 Tage), Jahres- (ein, zwei oder drei Jahre), Jugend-, Falkner-, oder Ausländerjagdschein erteilt (gelöst) werden.
Jugendjagdschein:
Mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein erstmals erteilt werden:
| Verwaltungsgebühr |
Jugendjagdschein für ein Jahr | 20,00 € |
Jugendjagdschein für zwei Jahre | 30,00 € |
Jugendjagdschein für drei Jahre | 35,00 € |
Jagdschein:
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Erwachsenen-Jahres-Jagdschein beantragt werden:
| Verwaltungsgebühr |
Jagdschein für ein Jahr | 35,00 € |
Jagdschein für zwei Jahre | 50,00 € |
Jagdschein für drei Jahre | 65,00 € |
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Tagesjagdschein | 15,00 € |