Nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will. Hiervon ausgenommen sind Verträge im Sinne des neuen § 34 i GewO (Immobilienkreditvermittler).           
      
Eine Erlaubnis benötigt auch, wer Bauvorhaben als sog. Bauträger oder als Baubetreuer vorbereiten oder durchführen will.
Mit dieser Erlaubnis für Gewerbetreibende will der Gesetzgeber den Zugang zum Maklerberuf reglementieren, um den Verbraucher vor Vermögensschäden zu schützen. 
Die Erlaubnis wird für natürliche oder juristische Personen (z. B. GmbH) erteilt. 
      
Das Antragsformular kann unter der Rubrik „Formulare“ heruntergeladen werden. 

Der Antrag kann bei den Städten und Gemeinden oder beim Kreis eingereicht werden.


Formulare

Unterlagen

siehe Antragsformular

Kosten

Es werden folgende Gebühren erhoben:

  • Erteilung einer Erlaubnis zur Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume (egal ob nur eine Tätigkeit oder beide Tätigkeiten ausgeübt werden sollen): 600,00€
  • Bauträgertätigkeiten (egal ob nur eine Tätigkeit oder beide Tätigkeiten ausgeübt werden sollen): 600,00€
  • Darlehnsvermittlung: 1100,00€
  • Wohnimmobilienverwaltung: 600,00€
Maklererlaubnis

Nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will. Hiervon ausgenommen sind Verträge im Sinne des neuen § 34 i GewO (Immobilienkreditvermittler).           
      
Eine Erlaubnis benötigt auch, wer Bauvorhaben als sog. Bauträger oder als Baubetreuer vorbereiten oder durchführen will.
Mit dieser Erlaubnis für Gewerbetreibende will der Gesetzgeber den Zugang zum Maklerberuf reglementieren, um den Verbraucher vor Vermögensschäden zu schützen. 
Die Erlaubnis wird für natürliche oder juristische Personen (z. B. GmbH) erteilt. 
      
Das Antragsformular kann unter der Rubrik „Formulare“ heruntergeladen werden. 

Der Antrag kann bei den Städten und Gemeinden oder beim Kreis eingereicht werden.


Formulare

siehe Antragsformular

Es werden folgende Gebühren erhoben:

  • Erteilung einer Erlaubnis zur Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume (egal ob nur eine Tätigkeit oder beide Tätigkeiten ausgeübt werden sollen): 600,00€
  • Bauträgertätigkeiten (egal ob nur eine Tätigkeit oder beide Tätigkeiten ausgeübt werden sollen): 600,00€
  • Darlehnsvermittlung: 1100,00€
  • Wohnimmobilienverwaltung: 600,00€
https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/828/show
Amt für öffentliche Sicherheit , Ordnung und Straßenverkehr
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3200
Fax 02581 53-3295

Herr

Michael

Petri

B0.70 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoß)

02581 53-3251
michael.petri@kreis-warendorf.de