Maklererlaubnis
Nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will. Hiervon ausgenommen sind Verträge im Sinne des neuen § 34 i GewO (Immobilienkreditvermittler).
Eine Erlaubnis benötigt auch, wer Bauvorhaben als sog. Bauträger oder als Baubetreuer vorbereiten oder durchführen will.
Mit dieser Erlaubnis für Gewerbetreibende will der Gesetzgeber den Zugang zum Maklerberuf reglementieren, um den Verbraucher vor Vermögensschäden zu schützen.
Die Erlaubnis wird für natürliche oder juristische Personen (z. B. GmbH) erteilt.
Das Antragsformular kann unter der Rubrik „Formulare“ heruntergeladen werden.
Der Antrag kann bei den Städten und Gemeinden oder beim Kreis eingereicht werden.
Formulare
Unterlagen
siehe Antragsformular
Kosten
Es werden folgende Gebühren erhoben:
- Erteilung einer Erlaubnis zur Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume (egal ob nur eine Tätigkeit oder beide Tätigkeiten ausgeübt werden sollen): 600,00€
- Bauträgertätigkeiten (egal ob nur eine Tätigkeit oder beide Tätigkeiten ausgeübt werden sollen): 600,00€
- Darlehnsvermittlung: 1100,00€
- Wohnimmobilienverwaltung: 600,00€