Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz werden erstmalig staatliche Integrationsmaßnahmen für Zugewanderte gesetzlich geregelt.
Das Gesetz unterscheidet nach § 44 eine Berechtigung zur Teilnahme und nach § 44a die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs.

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und einem Orientierungskurs. Der Sprachkurs besteht aus einem Basissprachkurs mit 300 Unterrichtseinheiten und einem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 Unterrichtseinheiten. Der im Anschluß an den Sprachkurs stattfindende Orientierungskurs dient der Vermittlung von Alltagswissen sowie Kenntnissen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte. Dieser Kurs besteht aus 45 Unterrichtseinheiten

Ausländerinnen und Ausländer haben einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs wenn sie nach dem 01.01.2005 erstmals eine Ausfenthaltserlaubnis erhalten haben und sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für Ausländerinnen und Ausländer, die einen Anspruch auf Teilnahme haben und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können.
Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Teilnahmeanspruch haben, können auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassen werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Aufenthaltserlaubnis bereits vor dem 01.01.2005 erteilt wurde. Unionsbürger und deren Familienangehörige können den Antrag ebenfalls beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Bundesamtes abrufbar.

Die Integrationskurse werden durch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassene Kursträger durchgeführt. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird ein Kursträgerliste geführt, die regelmäßig aktualisiert wird. Dort können Sie nach Postleitzahlen sortiert Informationen über die Kursträger erhalten.

In der PDF-Datei haben Sie die Möglichkeit, durch Lesezeichen direkt und schnell zu den einzelnen Postleitzahlenbereich (0 bis 9) zu gelangen.
Weitere Informationen zu dem Integrationskurs erhalten unter

Detailinformationen zum Integrationskurs entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Sollten Sie das Merkblatt in Ihrer Heimatsprache benötigen, stehen die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereitgestellten Exemplare hier zur Verfügung.

Bei Fragen zu den Themenbereichen Integration und Migration – insbesondere zu den bundesweiten Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler – wenden Sie sich an den beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichteten Bürgerservice.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat sein Internetangebot speziell zum Thema Integration erweitert. Zuwanderinnen und Zuwanderer, Behörden, Akteure, Träger, Beratungsstellen, Projektbeteiligte und alle Interessentinnen und Interessenten werden dort ein ausführliches und zielgruppenorientiertes Online-Angebot zum Thema "Integration in Deutschland" finden.

Zuständige Stelle

Ausländerbehörde
Bismarckstraße 10
59229 Ahlen

02581 53-3249
02581 53-3296
E-Mail senden

Integration / Integrationskurs

Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz werden erstmalig staatliche Integrationsmaßnahmen für Zugewanderte gesetzlich geregelt.
Das Gesetz unterscheidet nach § 44 eine Berechtigung zur Teilnahme und nach § 44a die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs.

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und einem Orientierungskurs. Der Sprachkurs besteht aus einem Basissprachkurs mit 300 Unterrichtseinheiten und einem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 Unterrichtseinheiten. Der im Anschluß an den Sprachkurs stattfindende Orientierungskurs dient der Vermittlung von Alltagswissen sowie Kenntnissen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte. Dieser Kurs besteht aus 45 Unterrichtseinheiten

Ausländerinnen und Ausländer haben einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs wenn sie nach dem 01.01.2005 erstmals eine Ausfenthaltserlaubnis erhalten haben und sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für Ausländerinnen und Ausländer, die einen Anspruch auf Teilnahme haben und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können.
Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Teilnahmeanspruch haben, können auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassen werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Aufenthaltserlaubnis bereits vor dem 01.01.2005 erteilt wurde. Unionsbürger und deren Familienangehörige können den Antrag ebenfalls beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Bundesamtes abrufbar.

Die Integrationskurse werden durch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassene Kursträger durchgeführt. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird ein Kursträgerliste geführt, die regelmäßig aktualisiert wird. Dort können Sie nach Postleitzahlen sortiert Informationen über die Kursträger erhalten.

In der PDF-Datei haben Sie die Möglichkeit, durch Lesezeichen direkt und schnell zu den einzelnen Postleitzahlenbereich (0 bis 9) zu gelangen.
Weitere Informationen zu dem Integrationskurs erhalten unter

Detailinformationen zum Integrationskurs entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Sollten Sie das Merkblatt in Ihrer Heimatsprache benötigen, stehen die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereitgestellten Exemplare hier zur Verfügung.

Bei Fragen zu den Themenbereichen Integration und Migration – insbesondere zu den bundesweiten Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler – wenden Sie sich an den beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichteten Bürgerservice.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat sein Internetangebot speziell zum Thema Integration erweitert. Zuwanderinnen und Zuwanderer, Behörden, Akteure, Träger, Beratungsstellen, Projektbeteiligte und alle Interessentinnen und Interessenten werden dort ein ausführliches und zielgruppenorientiertes Online-Angebot zum Thema "Integration in Deutschland" finden.

Aufenthaltsgesetz, Sprachkurse https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/846/show
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Telefon 02581 53-3249
Fax 02581 53-3296