Für Ausländer, die sich in der Bundesrepublik aufhalten möchten, gibt es verschiedene Gesetze, die das Aufenthaltsrecht gestalten.
Wir könnnen auf diesen Seiten allerdings nur einen groben Überblick zu den verschiedenen Aufenthaltsrechten geben.
Für Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union findet Gemeinschaftsrecht Anwendung (Freizügigkeitsgesetz/EU).
Das Aufenhaltsgesetz regelt für die übrigen Ausländer die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Ausländer in der Bundesrepublik ist die Person, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Für Ausländer sind drei verschiedene Formen von Aufenthaltstiteln vorgesehen:

  1. Visum
  2. Aufenthaltserlaubnis
  3. Niederlassungserlaubnis

Zur Klärung weitergehender Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf