Für Ausländer, die sich in der Bundesrepublik aufhalten möchten, gibt es verschiedene Gesetze, die das Aufenthaltsrecht gestalten.
Wir könnnen auf diesen Seiten allerdings nur einen groben Überblick zu den verschiedenen Aufenthaltsrechten geben.
Für Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union findet Gemeinschaftsrecht Anwendung (Freizügigkeitsgesetz/EU).
Das Aufenhaltsgesetz regelt für die übrigen Ausländer die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Ausländer in der Bundesrepublik ist die Person, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Für Ausländer sind drei verschiedene Formen von Aufenthaltstiteln vorgesehen:

  1. Visum
  2. Aufenthaltserlaubnis
  3. Niederlassungserlaubnis

Zur Klärung weitergehender Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf


Formulare

Zuständige Stelle

Ausländerbehörde
Bismarckstraße 10
59229 Ahlen

02581 53-3249
02581 53-3296
E-Mail senden

Aufenthaltsrecht

Für Ausländer, die sich in der Bundesrepublik aufhalten möchten, gibt es verschiedene Gesetze, die das Aufenthaltsrecht gestalten.
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Für Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union findet Gemeinschaftsrecht Anwendung (Freizügigkeitsgesetz/EU).
Das Aufenhaltsgesetz regelt für die übrigen Ausländer die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Ausländer in der Bundesrepublik ist die Person, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Für Ausländer sind drei verschiedene Formen von Aufenthaltstiteln vorgesehen:

  1. Visum
  2. Aufenthaltserlaubnis
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Aufenthaltsgesetz https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/847/show
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Telefon 02581 53-3249
Fax 02581 53-3296