Elektronischer Reiseausweis für Ausländer
Mit der Einführung des elektronischen Reiseausweises (eReiseausweis) soll die Identitätsfeststellung des jeweiligen Inhabers deutlich verbessert und beschleunigt werden. Darüber hinaus verhindert die Speicherung bestimmter Daten auf dem Chip im eReiseausweis eine Nutzung durch Unberechtigte sowie Fälschungen. 

Im Chip des eReiseausweises sind personen- und dokumentenbezogene Daten sowie biometrische Daten gespeichert:

  • zur Person u.a.
    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • Geschlecht
    • Staatsangehörigkeit
  • zum Dokument u.a.
    • Seriennummer
    • ausstellender Staat
    • Dokumententyp
    • Gültigkeitsdatum
  • biometrische Daten
    • Lichtbild
    • 2 Fingerabdrücke

Der eReiseausweis wird je nach Einzelfall ausgefertigt als Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge oder für Staatenlose, sofern die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.
Alle bereits ausgegebenen Reiseausweise nach altem Muster behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Vor Auslandsreisen sollten Sie sich jedoch über die aktuell gültigen Grenzübertritts- und Aufenthaltsbestimmungen der jeweiligen Zielstaaten informieren.
Die Gültigkeit des eReiseausweises beträgt in der Regel zwei Jahre. Der eReiseausweis kann nur persönlich in Räumen der Ausländerbehörde beantragt werden, da eine Unterschrift auf einem speziellen Formular zu leisten ist.

Speicherung der Fingerabdrücke
Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden die Fingerabdrücke sowohl beim Ausweisproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) als auch in der Ausländerbehörde spätestens mit Ausgabe des eReiseausweises unwiderruflich gelöscht.

Eine bundesweite biometrische Datenbank ist gesetzlich nicht vorgesehen. 

Verfahren zur Abnahme der Fingerabdrücke
Für den eReiseausweis werden 2 Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden in der Ausländerbehörde mit Hilfe von Scannern aufgenommen. Durch das Auflegen des Fingers auf die Glasscheibe des Scanners wird der Fingerabdruck elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. 

Welche Stellen sind befugt, die Fingerabdrücke auszulesen
Die im Chip des eReiseausweises gespeicherten Daten dürfen von den durch das Aufenthaltsgesetz befugten Behörden zum Zwecke der Überprüfung der Echtheit des Dokumentes oder der Feststellung und Sicherung der Identität des Inhabers ausgelesen und verwendet werden: 

Befugte Behörden sind u.a.:

  • Polizeivollzugsbehörden
  • Zollverwaltung
  • Pass- und Meldebehörden
  • Ausländerbehörden

Die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften verbieten das Auslesen der im Chip gespeicherten Daten im nichtöffentlichen Bereich. Dies ist durch technische Sicherheitsmechanismen gewährleistet.

Unterlagen

  • 1 Passbild (biometrietauglich)

Kosten

Grundsätzlich orientieren sich die Kosten für den eReiseausweis an den in der Aufenthaltsverordnung dafür festgelegten Gebühren.  
 
Danach beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge und für Staatenlose

  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres    60 €
  • für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres   38 €

Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer

  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 100 €
  • für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres   97 € 

(Stand Mai 2019)

Zuständige Stelle

Ausländerbehörde
Bismarckstraße 10
59229 Ahlen

02581 53-3249
02581 53-3296
E-Mail senden

Elektronischer Reiseausweis

Elektronischer Reiseausweis für Ausländer
Mit der Einführung des elektronischen Reiseausweises (eReiseausweis) soll die Identitätsfeststellung des jeweiligen Inhabers deutlich verbessert und beschleunigt werden. Darüber hinaus verhindert die Speicherung bestimmter Daten auf dem Chip im eReiseausweis eine Nutzung durch Unberechtigte sowie Fälschungen. 

Im Chip des eReiseausweises sind personen- und dokumentenbezogene Daten sowie biometrische Daten gespeichert:

  • zur Person u.a.
    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • Geschlecht
    • Staatsangehörigkeit
  • zum Dokument u.a.
    • Seriennummer
    • ausstellender Staat
    • Dokumententyp
    • Gültigkeitsdatum
  • biometrische Daten
    • Lichtbild
    • 2 Fingerabdrücke

Der eReiseausweis wird je nach Einzelfall ausgefertigt als Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge oder für Staatenlose, sofern die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.
Alle bereits ausgegebenen Reiseausweise nach altem Muster behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Vor Auslandsreisen sollten Sie sich jedoch über die aktuell gültigen Grenzübertritts- und Aufenthaltsbestimmungen der jeweiligen Zielstaaten informieren.
Die Gültigkeit des eReiseausweises beträgt in der Regel zwei Jahre. Der eReiseausweis kann nur persönlich in Räumen der Ausländerbehörde beantragt werden, da eine Unterschrift auf einem speziellen Formular zu leisten ist.

Speicherung der Fingerabdrücke
Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden die Fingerabdrücke sowohl beim Ausweisproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) als auch in der Ausländerbehörde spätestens mit Ausgabe des eReiseausweises unwiderruflich gelöscht.

Eine bundesweite biometrische Datenbank ist gesetzlich nicht vorgesehen. 

Verfahren zur Abnahme der Fingerabdrücke
Für den eReiseausweis werden 2 Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden in der Ausländerbehörde mit Hilfe von Scannern aufgenommen. Durch das Auflegen des Fingers auf die Glasscheibe des Scanners wird der Fingerabdruck elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. 

Welche Stellen sind befugt, die Fingerabdrücke auszulesen
Die im Chip des eReiseausweises gespeicherten Daten dürfen von den durch das Aufenthaltsgesetz befugten Behörden zum Zwecke der Überprüfung der Echtheit des Dokumentes oder der Feststellung und Sicherung der Identität des Inhabers ausgelesen und verwendet werden: 

Befugte Behörden sind u.a.:

  • Polizeivollzugsbehörden
  • Zollverwaltung
  • Pass- und Meldebehörden
  • Ausländerbehörden

Die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften verbieten das Auslesen der im Chip gespeicherten Daten im nichtöffentlichen Bereich. Dies ist durch technische Sicherheitsmechanismen gewährleistet.

  • 1 Passbild (biometrietauglich)

Grundsätzlich orientieren sich die Kosten für den eReiseausweis an den in der Aufenthaltsverordnung dafür festgelegten Gebühren.  
 
Danach beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge und für Staatenlose

  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres    60 €
  • für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres   38 €

Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer

  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 100 €
  • für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres   97 € 

(Stand Mai 2019)

Biometrischer Reiseausweis, eReiseausweis, Reiseausweis für Ausländer https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/849/show
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Bismarckstraße 10 59229 Ahlen
Telefon 02581 53-3249
Fax 02581 53-3296