Die Neuschaffung von Wohnraum, der in besonderem Maße geeignet ist, die Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion der Bewohner/-innen zu erfüllen, wird über den Neubau, die Nutzungsänderung und die Erweiterung von Gebäuden sowie über die Änderung und Anpassung bestehender Einrichtungen an geänderte Wohnbedürfnisse gefördert.

Die förderfähigen Einrichtungen können bis zu 24 Wohnplätze zuzüglich vier Wohnplätze für die Nutzung in Krisensituationen oder für die kurzzeitige Unterbringung von Menschen mit Behinderungen umfassen. Die Wohnplätze können als Individualplätze oder gruppenbezogene Wohnplätze ausgeführt werden.

Die zulässige Miete für einen Wohnplatz richtet sich nach den von den jeweiligen Leistungsträgern als angemessen im Sinne des § 42 a SGB XII ermittelten Richtgrößen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

 

Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen

 

Bei Interesse, Wohnraum für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, stimmen Sie sich bitte vorab mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ab. Auf der Internetseite des LWL finden Sie entsprechende Auskünfte sowie die jeweiligen Ansprechpersonen.

 

Auf der Internetseite der NRW.BANK finden Sie ebenfalls Informationen sowie die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind. Die Ansprechpersonen für den Bereich der Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen, Frau Holtmann und Frau Gette, helfen Ihnen gerne weiter. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.

Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Die Neuschaffung von Wohnraum, der in besonderem Maße geeignet ist, die Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion der Bewohner/-innen zu erfüllen, wird über den Neubau, die Nutzungsänderung und die Erweiterung von Gebäuden sowie über die Änderung und Anpassung bestehender Einrichtungen an geänderte Wohnbedürfnisse gefördert.

Die förderfähigen Einrichtungen können bis zu 24 Wohnplätze zuzüglich vier Wohnplätze für die Nutzung in Krisensituationen oder für die kurzzeitige Unterbringung von Menschen mit Behinderungen umfassen. Die Wohnplätze können als Individualplätze oder gruppenbezogene Wohnplätze ausgeführt werden.

Die zulässige Miete für einen Wohnplatz richtet sich nach den von den jeweiligen Leistungsträgern als angemessen im Sinne des § 42 a SGB XII ermittelten Richtgrößen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

 

Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen

 

Bei Interesse, Wohnraum für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, stimmen Sie sich bitte vorab mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ab. Auf der Internetseite des LWL finden Sie entsprechende Auskünfte sowie die jeweiligen Ansprechpersonen.

 

Auf der Internetseite der NRW.BANK finden Sie ebenfalls Informationen sowie die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind. Die Ansprechpersonen für den Bereich der Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen, Frau Holtmann und Frau Gette, helfen Ihnen gerne weiter. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/85372/show
Wohnungsbauförderung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

Frau

Verena

Holtmann

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2044
verena.holtmann@kreis-warendorf.de

Frau

Tatjana

Gette

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2043
tatjana.gette@kreis-warendorf.de