Eigenheimförderung
Beratungstermine Sehr geehrte Damen und Herren, am 14.02.2025 und am 07.03.2025 bieten wir um 10:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr Sammelberatungstermine für potenzielle Antragssteller und Bevollmächtigte im Bereich der Eigenheimförderung (Neubau und Bestandserwerb, keine Modernisierung) an. Die Termine finden jeweils im Kreishaus in Warendorf statt. Aufgrund begrenzter Plätze ist eine Anmeldung bis zum 06.02.2025 bzw. 27.02.2025 zwingend erforderlich unter wohnungsbaufoerderung@kreis-warendorf.de (unter Angabe von Personenzahl, Wunschtermin, Neubau oder Bestandserwerb). Weitere Informationen erhalten Sie anschließend mit der Anmeldebestätigung. Weitere Beratungstermine werden in Kürze an dieser Stelle bekanntgegeben. Mit freundlichen Grüßen Das Team der Wohnungsbauförderung Kreis Warendorf |
Auf Grund des besonders hohen Antragsaufkommens sind die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aktuell telefonisch in der Regel montags bis freitags in der Zeit von 10.30 bis 12.30 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeit können Sie jedoch gerne eine Nachricht mit Ihrem Anliegen auf der Mailbox hinterlassen. Sie werden hierzu schnellstmöglich zurückgerufen. Alternativ können Sie gerne eine E-Mail senden.
Das Land NRW fördert die Neuschaffung, den Erwerb und die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen mit langen Laufzeiten und Tilgungsnachlässen. Förderberechtigt sind Haushalte mit geringem bis mittleren Einkommen.
Auf der Internetseite der NRW.BANK wird ein Chancenprüfer zur Verfügung gestellt, den Sie für eine erste Einschätzung nutzen können.
Förderzusagen für das Jahr 2024 konnten bis zum 30.11.2024 erteilt werden. Eingereichte Förderanträge, die bis dahin nicht positiv beschieden werden konnten, werden weiter bearbeitet. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Fördermitteln, die die bereits in beträchtlichem Umfang zur Verfügung gestellten Landesmittel übersteigt, kann nicht sichergestellt werden, dass eingereichte Anträge kurzfristig abschließend geprüft und beschieden werden können. Anfang 2025 sollen seitens des Landes NRW neue Förderbestimmungen veröffentlicht werden. Bis dahin gelten weiterhin die Förderbestimmungen aus dem Jahr 2024.
Bitte beachten Sie, dass sich aus dieser Mitteilung kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von öffentlichen Wohnbaufördermitteln herleiten lässt.
Eine Zusammenfassung der Voraussetzungen und Konditionen der Neuschaffung und dem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentumsentnehmen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht sowie dem Flyer:
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (Neubau, Erwerb)
Flyer Wohneigentumsförderung Neubau oder Kauf
Falls Sie eine Modernisierung Ihres Eigenheims in Betracht ziehen, entnehmen Sie bitte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen sowie den Konditionen der nachfolgenden Übersicht:
Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum
Für eine Erstinformation kann die NRW.BANK über die Servicenummer 0211/91741 – 4500 sowie die E-Mail-Adresse beratung@nrwbank.de kontaktiert werden. Darüber hinaus stehen Ihnen die rechts in der Übersicht genannte Ansprechpersonen, des Kreises Warendorf als Bewilligungsbehörde bei Fragen gerne zur Verfügung.
Folgende Unterlagen sind im Rahmen einer Antragstellung beim Kreis Warendorf einzureichen:
Neubau oder Kauf:
- Merkblatt Antrag auf Förderung Bestandserwerb oder
- Merkblatt Antrag auf Förderung Neubaumaßnahme, Ersterwerb
- Formulare Eigentumsförderung der NRW.BANK
Modernisierung:
Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.
Ansprechpartner
Dokumente
- Förderung von selbst genutzten Wohneigentum (Neubau, Erwerb)
- Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum
- Merkblatt Antrag auf Förderung Bestandserwerb
- Merkblatt Antrag auf Förderung Neubaumaßnahmen Ersterwerb
- Merkblatt Antrag auf Förderung RL Mod (Eigenheim)
- Flyer Wohneigentumsförderung Neubau oder Kauf