Sehr geehrte Damen und Herren,

am 21.08.2024 und 11.09.2024 bieten wir jeweils um 10:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr Sammelberatungstermine für potenzielle Antragsteller und Bevollmächtige im Bereich der Eigenheimförderung (Neubau und Bestandserwerb, keine Modernisierung) an. Der Termin findet im Kreishaus statt. 

Aufgrund begrenzter Plätze ist eine Anmeldung bis zum 14.08.2024 bzw. 04.09.2024 zwingend erforderlich unter

wohnungsbaufoerderung@kreis-warendorf.de

(unter Angabe von Personenzahl, Wunschtermin, Neubau oder Bestandserwerb). Weitere Informationen erhalten Sie anschließend mit der Anmeldebestätigung.

Weitere Beratungstermine werden in Kürze an dieser Stelle bekanntgegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Wohnungsbauförderung

Kreis Warendorf 

 

Auf Grund des besonders hohen Antragsaufkommens sind die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aktuell telefonisch in der Regel montags bis freitags in der Zeit von 10.30 bis 12.30 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeit können Sie jedoch gerne eine Nachricht mit Ihrem Anliegen auf der Mailbox hinterlassen. Sie werden hierzu schnellstmöglich zurückgerufen. Alternativ können Sie gerne eine E-Mail senden.

Das Land NRW fördert die Neuschaffung, den Erwerb und die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen mit langen Laufzeiten und Tilgungsnachlässen. Förderberechtigt sind Haushalte mit geringem bis mittleren Einkommen.

Auf der Internetseite der NRW.BANK  wird ein Chancenprüfer zur Verfügung gestellt, den Sie für eine erste Einschätzung nutzen können. 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr planmäßig den Betrag i. H. v. 1,7 Mrd. Euro für die öffentliche Wohnbauförderung zur Verfügung. Seitens des Ministeriums wurde der Förderzeitraum bis zum 30.11.2024 begrenzt. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Fördermitteln, die die bereits in beträchtlichem Umfang zur Verfügung gestellten Landesmittel übersteigt, kann nicht sichergestellt werden, dass eingereichte Anträge bis zum Bewilligungsschlusstermin am 30.11.2024 abschließend geprüft und beschieden werden können. Der Kreis Warendorf ist bestrebt, ein erhöhtes Fördermittelkontingent zu erhalten, um einer möglichst großen Zahl an Förderanträgen zu entsprechen.  Die erhöhte Zuweisung der Fördermittel kann momentan aufgrund der begrenzten Fördermittel seitens des Ministeriums nicht zugesichert werden. 

Bitte beachten Sie, dass sich aus dieser Mitteilung kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von öffentlichen Wohnbaufördermitteln herleiten lässt.

Eine Zusammenfassung der Voraussetzungen und Konditionen der Neuschaffung und dem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentumsentnehmen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht sowie dem Flyer:

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (Neubau, Erwerb)

Flyer Wohneigentumsförderung Neubau oder Kauf

Falls Sie eine Modernisierung Ihres Eigenheims in Betracht ziehen, entnehmen Sie bitte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen sowie den Konditionen der nachfolgenden Übersicht:

Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

Für eine Erstinformation kann die NRW.BANK über die Servicenummer 0211/91741 – 4500 sowie die E-Mail-Adresse beratung@nrwbank.de kontaktiert werden. Darüber hinaus stehen Ihnen die rechts in der Übersicht genannte Ansprechpersonen, des Kreises Warendorf als Bewilligungsbehörde bei Fragen gerne zur Verfügung.

Folgende Unterlagen sind im Rahmen einer Antragstellung beim Kreis Warendorf einzureichen:

Neubau oder Kauf:

Modernisierung:

Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.