Prostitution, Hinweise für Prostituierte
Prostituierte, die in Deutschland arbeiten möchten, benötigen eine Anmeldebescheinigung beziehungsweise eine Aliasbescheinigung vom Ordnungsamt und eine aktuelle Bescheinigung vom Gesundheitsamt über die Gesundheitsberatung. Beide Bescheinigungen sind von den Prostituierten mitzuführen.
Prostituierte müssen festlegen, in welchem Ort sie ihre Tätigkeit überwiegend ausüben werden. Falls der Ort im Kreis Warendorf liegt, müssen sie sich als nächstes persönlich beim Gesundheitsamt des Kreises Warendorf in einem ausführlichen Gespräch gesundheitlich beraten lassen. Die Beratung ist kostenfrei. Das Gesundheitsamt stellt anschließend eine Bescheinigung aus .
Mit der Bescheinigung des Gesundheitsamts muss anschließend die Tätigkeit im Ordnungsamt des Kreises Warendorf angemeldet werden. Hier wird ein weiteres ausführliches kostenfreies Gespräch geführt. Das Ordnungsamt stellt dann die Anmeldebescheinigung aus.
Wer bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen ist, hat sich bis zum 31. Dezember 2017 beim Ordnungsamt anzumelden. Wer erst nach dem 1. Juli 2017 beginnt, muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit anmelden.
Die Bescheinigungen des Gesundheitsamtes und des Ordnungsamtes können auch auf einen Aliasnamen ausgestellt werden. Alle Gespräche sind vertraulich. Es ist möglich, eine Person des Vertrauens am Gespräch teilhaben zu lassen, die bei der Übersetzung hilft.
Die Beratung im Gesundheitsamt und die Anmeldung beim Ordnungsamt sind ab dem 1. August 2017 nur nach Terminvereinbarung möglich. Zu dem Termin müssen alle wichtigen Unterlagen mitgebracht werden (siehe Punkt "Notwendige Unterlagen"). Termine können gerne per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
Rechtsgrundlage
- Prostitutionsschutzgesetz
Formulare
Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- bei Ausländer/in eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes, die maximal drei Monate alt sein darf
- Meldebescheinigung
- Zwei Lichtbilder
Kosten
Die Anmeldung und Beratung für Prostituierte ist kostenfrei.