Nach den gesetzlichen Vorgaben ist bei jeder Unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat zu bilden.
Aufgabe des Jagdbeirates ist es, die Jagdbehörde zu beraten.  Er ist in allen grundsätzlichen Fragen zu hören. Dieses stellt sicher, dass neben den Erkenntnissen und Erfahrungen aus der Praxis der Jägerschaft auch die Belange der Land- und Forstwirtschaft, die Interessen der Jagdgenossenschaften, des Natur- und Tierschutzes berücksichtigt werden. 
Der Jagdbeirat setzt sich zusammen aus

  • drei Jägern,
  • zwei Vertretern der Landwirtschaft,
  • zwei Vertretern der Forstwirtschaft,
  • einem Vertreter der Jagdgenossenschaften,
  • einem Vertreter des Naturschutzes,
  • einem Vertreter der Forstbehörde,
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter des Tierschutzes,
  • dem Landrat bzw. dessen Beauftragte.

Alle Mitglieder werden von entsprechenden Verbänden oder Vereinigungen entsandt und sind ehrenamtlich tätig.
Aus seiner Mitte wählt der Jagdbeirat seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Vorsitzende des Beirates bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf ist derzeit Frau Ltd. Kreisrechtsdirektorin Petra Schreier.
Ferner wählt der Jagdbeirat aus seiner Mitte den Jagdberater und seinen Vertreter.  Das Amt des Jagdberaters wird zur Zeit von Herrn Josef Roxel wahrgenommen  .
Die Mitglieder des Jagdbeirats sowie auch der Kreisjagdberater werden für die Dauer von 5 Jahren bestellt. 
Sollten Sie Kontakt zum Kreisjagdberater oder dem Jagdbeirat wünschen, können Sie dies über die untere Jagdbehörde beim Kreis Warendorf erreichen.