Meldung von Lebendfangfallen
Nach den gesetzlichen Vorgaben muss der, der Fallen für den Lebendfang verwenden will, diese vorher der unteren Jagdbehörde anzeigen, in deren Bezirk sie eingesetzt werden sollen.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Anzahl und Art der Fallen,
- Kennzeichen der Fallen,
- Einsatzort (Revierbenennung),
- Verwendungszeitraum.
Veränderungen sind ebenfalls der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
Bei der Kennzeichnung der Fallen sollten Sie beachten, dass es im Kreis Warendorf über 430 Jagdbezirke gibt und dementsprechend auch viele Lebendfangfallen eingesetzt werden. Von daher sollte die Kennzeichnung neben der laufenden Nummer auch einen Hinweis auf den Jagdbezirk bzw. den Aufsteller enthalten.
Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.