Nach den gesetzlichen Vorgaben muss der, der Fallen für den Lebendfang verwenden will, diese vorher der unteren Jagdbehörde anzeigen, in deren Bezirk sie eingesetzt werden sollen.

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Anzahl und Art der Fallen,
  • Kennzeichen der Fallen,
  • Einsatzort (Revierbenennung),
  • Verwendungszeitraum.

Veränderungen sind ebenfalls der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.

Bei der Kennzeichnung der Fallen sollten Sie beachten, dass es im Kreis Warendorf über 430 Jagdbezirke gibt und dementsprechend auch viele Lebendfangfallen eingesetzt werden. Von daher sollte die Kennzeichnung neben der laufenden Nummer auch einen Hinweis auf den Jagdbezirk bzw. den Aufsteller enthalten.

Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Ansprechpartner

Meldung von Lebendfangfallen

Nach den gesetzlichen Vorgaben muss der, der Fallen für den Lebendfang verwenden will, diese vorher der unteren Jagdbehörde anzeigen, in deren Bezirk sie eingesetzt werden sollen.

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Anzahl und Art der Fallen,
  • Kennzeichen der Fallen,
  • Einsatzort (Revierbenennung),
  • Verwendungszeitraum.

Veränderungen sind ebenfalls der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.

Bei der Kennzeichnung der Fallen sollten Sie beachten, dass es im Kreis Warendorf über 430 Jagdbezirke gibt und dementsprechend auch viele Lebendfangfallen eingesetzt werden. Von daher sollte die Kennzeichnung neben der laufenden Nummer auch einen Hinweis auf den Jagdbezirk bzw. den Aufsteller enthalten.

Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Lebendfangfallen, Fallen, Lebendfallen, Tiere lebendig fangen, Tiere fangen https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/866/show
Untere Jagdbehörde
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

Herr

Dirk

Clissa

B0.67 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoß)

02581 53-3255
dirk.clissa@kreis-warendorf.de