Sie können wiederkehrende Zahlungen einfach und bequem mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erledigen.

Sie erteilen der Kreiskasse Warendorf dabei die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos einzuziehen.

Sie ersparen sich dadurch 

  • die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
  • umständliches Ausfüllen von Überweisungsformularen
  • zeitraubende Wege zu Ihrem Geldinstitut
  • Anpassung von möglicherweise bestehenden Daueraufträgen bei Änderung der Überweisungsbeträge
  • Kosten für diese Daueraufträge


Sie erleichtern uns

  • eine ansonsten arbeits- und zeitaufwändige Buchung der Einzahlung 
  • eventuelle Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungszweckangaben 
  • eine rationelle Abwicklung von Zahlungsvorgängen

Jede Abbuchung können Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse nachvollziehen. Dabei können Sie innerhalb von acht Wochen nach dem Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen das Geld auf Ihr Konto zurückbuchen lassen. Dabei müssen Sie aber beachten, dass Ihnen die Gebühren für die Rückbuchung in Rechnung gestellt werden können.


Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen, die als PDF-Datei verfügbar ist. Bitte geben Sie unbedingt das Kassenzeichen an. Anschließend drucken Sie den Vordruck aus, unterschreiben ihn und schicken ihn an die Kreiskasse Warendorf (Postfach 110561 - 48207 Warendorf).

Formulare

Zuständige Stelle

Kämmerei
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-2000
02581 53-2098

Ansprechpartner

SEPA Lastschriftmandat

Sie können wiederkehrende Zahlungen einfach und bequem mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erledigen.

Sie erteilen der Kreiskasse Warendorf dabei die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos einzuziehen.

Sie ersparen sich dadurch 

  • die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
  • umständliches Ausfüllen von Überweisungsformularen
  • zeitraubende Wege zu Ihrem Geldinstitut
  • Anpassung von möglicherweise bestehenden Daueraufträgen bei Änderung der Überweisungsbeträge
  • Kosten für diese Daueraufträge


Sie erleichtern uns

  • eine ansonsten arbeits- und zeitaufwändige Buchung der Einzahlung 
  • eventuelle Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungszweckangaben 
  • eine rationelle Abwicklung von Zahlungsvorgängen

Jede Abbuchung können Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse nachvollziehen. Dabei können Sie innerhalb von acht Wochen nach dem Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen das Geld auf Ihr Konto zurückbuchen lassen. Dabei müssen Sie aber beachten, dass Ihnen die Gebühren für die Rückbuchung in Rechnung gestellt werden können.


Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen, die als PDF-Datei verfügbar ist. Bitte geben Sie unbedingt das Kassenzeichen an. Anschließend drucken Sie den Vordruck aus, unterschreiben ihn und schicken ihn an die Kreiskasse Warendorf (Postfach 110561 - 48207 Warendorf).

Formulare

Lastschriftverfahren,SEPA,SEPA-Lastschriftmandat,Einzugsermächtigung,Geld,Bezahlen,Abbuchung,Bankeinzug https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/884/show
Kämmerei
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-2000
Fax 02581 53-2098

Herr

Hendrik

Lüffe

stv. Amtsleitung

C1.80 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-2020
hendrik.lueffe@kreis-warendorf.de