Haben Sie vergessen, fällige Beträge rechtzeitig zu überweisen, so erhalten Sie von der Kreiskasse eine Mahnung. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kosten für diese Mahnung zu berechnen. Bei einer Forderung bis 50 Euro beträgt die Mahngebühr 6 Euro. Bei Forderungen von über 50 Euro beträgt die Mahngebühr zusätzlich 1 % vom Mehrbetrag.

Neben der Mahngebühr werden Säumniszuschläge fällig. Die Höhe der Säumniszuschläge beträgt je angefangen Monat der Säumnis 1 % der auf volle 50 Euro abgerundeten Forderung.

Wie Sie sehen, entstehen Ihnen erhebliche Kosten, wenn Sie Zahlungstermine nicht beachten.

Wenn Sie eine Mahnung erhalten, sollten Sie die fälligen Beträge möglichst sofort überweisen. Sie müssen ansonsten damit rechnen, dass Ihnen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitere erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen. Sie sollten aber auch bedenken, dass Sie zusätzlich mit den Kosten der Zwangsvollstreckung belastet werden.

Durch die pünktliche Zahlung können Sie sich aber viel Ärger und Geld ersparen. Die lästige Überwachung von Zahlungsterminen können Sie vermeiden, wenn Sie am Lastschrifteinzug teilnehmen. Mahnungen und Vollstreckungen gehören damit der Vergangenheit an, wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist.

Zuständige Stelle

Kämmerei
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-2000
02581 53-2098

Ansprechpartner

Mahnung und Vollstreckung

Haben Sie vergessen, fällige Beträge rechtzeitig zu überweisen, so erhalten Sie von der Kreiskasse eine Mahnung. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kosten für diese Mahnung zu berechnen. Bei einer Forderung bis 50 Euro beträgt die Mahngebühr 6 Euro. Bei Forderungen von über 50 Euro beträgt die Mahngebühr zusätzlich 1 % vom Mehrbetrag.

Neben der Mahngebühr werden Säumniszuschläge fällig. Die Höhe der Säumniszuschläge beträgt je angefangen Monat der Säumnis 1 % der auf volle 50 Euro abgerundeten Forderung.

Wie Sie sehen, entstehen Ihnen erhebliche Kosten, wenn Sie Zahlungstermine nicht beachten.

Wenn Sie eine Mahnung erhalten, sollten Sie die fälligen Beträge möglichst sofort überweisen. Sie müssen ansonsten damit rechnen, dass Ihnen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitere erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen. Sie sollten aber auch bedenken, dass Sie zusätzlich mit den Kosten der Zwangsvollstreckung belastet werden.

Durch die pünktliche Zahlung können Sie sich aber viel Ärger und Geld ersparen. Die lästige Überwachung von Zahlungsterminen können Sie vermeiden, wenn Sie am Lastschrifteinzug teilnehmen. Mahnungen und Vollstreckungen gehören damit der Vergangenheit an, wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist.

Vollstreckung,Zwangsvollstreckung,Zwangsversteigerung,Versteigerung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/885/show
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Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-2000
Fax 02581 53-2098

Herr

Hendrik

Lüffe

C1.80 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-2020
hendrik.lueffe@kreis-warendorf.de