Die Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Warendorf regelt die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Kreises, sofern nicht andere Vorschriften vorgehen. Nach dieser Satzung werden z.B. Gebühren für  

    • Fotokopien,
    • Ausdrucke,
    • Veröffentlichungen im Amtsblatt,
    • Beglaubigungen oder
    • den Versand von Akten

aber auch spezielle Gebühren unter anderem für  

  • die Nutzung von Geodaten,
  • Bescheinigungen des Gesundheitsamtes oder
  • die Sondernutzung von Kreisstraßen 

erhoben.

Die komplette Satzung vom 12.12.2022 mit den einzelnen Tarifstellen können Sie hier einsehen.


Rechtsgrundlage

  • Kommunalabgabengesetz und Gebührengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen