Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Warendorf
Die Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Warendorf regelt die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Kreises, sofern nicht andere Vorschriften vorgehen. Nach dieser Satzung werden z.B. Gebühren für
- Fotokopien,
- Ausdrucke,
- Veröffentlichungen im Amtsblatt,
- Beglaubigungen oder
- den Versand von Akten
aber auch spezielle Gebühren unter anderem für
- die Nutzung von Geodaten,
- Bescheinigungen des Gesundheitsamtes oder
- die Sondernutzung von Kreisstraßen
erhoben.
Die komplette Satzung vom 12.12.2022 mit den einzelnen Tarifstellen können Sie hier einsehen.
Rechtsgrundlage
- Kommunalabgabengesetz und Gebührengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen