Zinssenkung
Sofern Sie zur Mitfinanzierung einer Eigentumsmaßnahme (z.B. Eigenheim, Eigentumswohnung) ein zinsgünstiges Darlehen von der NRW.Bank erhalten haben, steht nach Maßgabe der NRW.Bank - z.B. nach Ablauf der Zinsbindung - eine Einkommensüberprüfung an.
Zunächst wurde im Darlehensvertrag ein bestimmter Zinssatz (unter dem marktüblichen Niveau) festgeschrieben. Sobald Ihre Einkommensverhältnisse neu geprüft werden müssen, schreibt die NRW.Bank Sie an, dass bei der „zuständigen Stelle“ ein Antrag auf Zinssenkung gestellt werden kann.
Bei Förderobjekten in den Orten Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte oder Wadersloh stellt der Kreis Warendorf Ihnen auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Einkommensbescheinigung zum Zwecke der Zinssenkung für das Förderdarlehen aus.
Der Kreis Warendorf führt ausschließlich die Einkommensüberprüfung durch, während die Mitarbeiter der NRW.Bank Ihnen gerne Fragen zu Darlehensvertrag und neuen Zinsfestsetzungen beantworten.
Die Einkommensbescheinigung wird vom Kreis Warendorf an die NRW.Bank weitergeleitet, sodass Sie nach Antragstellung mit vollständigen Unterlagen im Regelfall die neue Zinsfestsetzung der NRW.Bank abwarten können.
Im Falle einer Einkommensunterschreitung kommen Sie weiterhin in den Genuss des bisherigen, günstigen Zinssatzes.
Bei einer Einkommensüberschreitung hängt es von der prozentualen Höhe ab ob die Zinsen ggf. etwas angehoben werden oder ob die Möglichkeit einer Zinssenkung entfällt (bei welchem Prozentsatz dies bei Ihnen der Fall ist, entnehmen Sie bitte ggf. Ihrem Darlehensvertrag oder erkundigen sich bei der NRW.Bank).
Nutzen Sie bitte den Vordruck vom Kreis Warendorf (siehe unten, „Formulare“) zur Antragstellung und fügen Sie den von Ihnen unterschriebenen Antrag und das Schreiben der NRW.Bank zum Stichtag der neuen Zinsberechnung bei.
Alle Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen müssen ferner den Vordruck „Einkommenserklärung“ ausfüllen und unterschreiben; bei einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Höhe des Einkommens im Vorjahr und in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung etc. aufführen und unterschreiben. Bei Bezug von öffentlichen Mitteln und sonstigen Einkünften bitte immer einen Nachweis, z.B. Bewilligungsbescheid in Kopie, beifügen.
Seit dem 01.01.2022 gelten folgende Einkommensgrenzen (§ 13 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen):
Haushaltsgröße Einkommensgrenze
1 Person 20.420 EUR
2 Personen 24.600 EUR
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 5.660 €. Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des
- 32 Abs.1 bis 5 Einkommenssteuergesetz (Kinder, für die ein Antragsteller Kindergeld bezieht), erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kindum weitere 740 €.
Die Beträge stellen Nettowertedar, welche nach den gesetzlichen Bestimmungen von Ihrem Bruttojahreseinkommen errechnet werden (somit entsprechen diese nicht dem Nettogehalt aus einem Einkommensnachweis).
Bei Fragen zu Ihrer maßgeblichen Einkommensgrenze oder dem anrechenbaren Gesamteinkommen Ihres Haushalts wenden Sie sich gerne an die rechts aufgeführte Mitarbeiterin.
Rechtsgrundlage
- § 18 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Der Antrag auf Ausstellung einer Einkommensbescheinigung zur Zinssenkung ist beim Kreis Warendorf, Der Landrat, Kämmerei – Wohnungswesen, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu stellen.
Für die Orte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig
Formulare
- Antrag auf Ausstellung einer Einkommensbescheinigung zur Zinssenkung
- Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau (Hauptverdiener)
- Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau (haushaltsangehörige Person)
Füllen Sie die Formulare am Rechner aus und senden Sie sie einem der angegebenen Ansprechpartner per E-Mail zu!
Sprechzeiten zur persönlichen Vorsprache
dienstags: 14:00 – 16:00 Uhr
mittwochs: 10:00 – 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 – 16:00 Uhr
Die Ansprechpartner für die Einkommensbescheinigung zur Zinssenkung sind aktuell telefonisch in der Regel montags bis freitags in der Zeit von 10.30 bis 12.30 Uhr sowie zusätzlich donnerstags in der Zeit von 14.00 bis 16.00 erreichbar. Außerhalb dieser Zeit können Sie jedoch gerne eine Nachricht mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer auf der Mailbox hinterlassen. Sie werden hierzu schnellstmöglich zurückgerufen. Alternativ können Sie gerne eine E-Mail senden.
Unterlagen
Bitte in jedem Fall folgende Unterlagen einreichen:
- Schreiben und Antrag der NRW-Bank
- Einkommenserklärungen aller Personen mit eigenem Einkommen (auch 400 Euro-Job)
(vom Arbeitgeber auszufüllen , zu unterschreiben und von Ihnen bzw. den haushaltsangehörigen Personen zu unterschreiben) - Aktuelle Meldebescheinigung/Haushaltsbescheinigung aller Haushaltsangehörigen (Bürgerbüro)
Je nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind ferner folgende Dokumente beizufügen:
- Rentenbescheid/e
- Bescheid über die Zahlung von Arbeitslosengeld I
- Bescheid über die Zahlung von SGB II oder SGB XII (Grundsicherung)
- Bescheid der Krankenkasse über die Zahlung von Krankengeld
- Bescheid über die Zahlung von Elterngeld
- BAFöG-Bescheid/e
- Nachweis über empfangene Unterhaltsleistungen
- Nachweis über zu zahlende Unterhaltsleistungen
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Nachweis einer Schwangerschaft (Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung)
- Studiennachweis/ Ausbildungsnachweis/
- Schulbescheinigung (bei Kindern ab dem 16. Lebensjahr)
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid)
- Wehrdienst-/ Zivildienstnachweis
Kosten
Die Gebühr für eine Zinssenkungsbescheinigung beträgt 20,00 €.