Sprechzeiten Montag - Freitag 10:30 bis 12:30 Uhr
  zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
  oder nach Vereinbarung  

 

Für Baudarlehen einer Eigentumsmaßnahme (z.B. Eigenheim, Eigentumswohnung) des Landes NRW, wurde im Darlehensvertrag ein bestimmter Zinssatz (unter dem marktüblichen Niveau) von der NRW.BANK für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Nach Ablauf des festgeschriebenen Zeitraums wird dieser Zinssatz i. d. R. an das Markniveau angeglichen.

Die NRW.BANK kann den Zinssatz wieder senken, wenn die Darlehensnehmer mit einer Bescheinigung nachweisen, dass der Haushalt, der die Wohnung nutzt, bestimmte Einkommensgrenzen einhält.

Sobald Ihre Einkommensverhältnisse neu geprüft werden müssen, erhalten Sie eine Mitteilung von der NRW.BANK, dass bei der „zuständigen Stelle“ ein Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung gestellt werden kann.

Der Kreis Warendorf führt ausschließlich die Einkommensüberprüfung durch, während die Mitarbeiter/innen der NRW.BANK Ihnen gerne Fragen zu dem Darlehensvertrag und den neuen Zinsfestsetzungen beantworten.
Die Einkommensbescheinigung wird vom Kreis Warendorf an die NRW.BANK weitergeleitet, sodass Sie nach Antragstellung und Einreichung vollständiger Unterlagen im Regelfall die neue Zinsfestsetzung der NRW.BANK abwarten können.

 

Einkommensgrenzen
Seit dem 01.01.2022 gelten folgende Einkommensgrenzen (§ 13 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, WFNG):

Haushaltsgröße

Einkommensgrenze

1 Person

20.420 €

2 Personen

24.600 €

Jede weitere Person

+ 5.660 €

Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs.1 bis 5 Einkommenssteuergesetz (Kinder, für die ein Antragsteller Kindergeld bezieht), erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740 €.

 Bei Zwei-Personen-Haushalten und Ehepaaren mit mindestens einem Kind erhöht sich die Gesamtjahreseinkommensgrenze um 4.000 .

Das Jahresbruttoeinkommen wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall gemindert durch:

  • Werbungskosten (z. B. 1.230 € als jährliche Pauschale)
  • Abzugsbeträge für Einkommensteuer (12 %), Krankenversicherung (12 %), gesetzliche Rentenversicherung (12 %)
  • Unterhaltszahlungen etc.
  • Freibeträge (z. B. für Schwerbehinderte)

Das Einkommen hilfloser Personen sowie das Einkommen Auszubildender, die gleichzeitig Kindergeld beziehen, wird bei Vorlage entsprechender Nachweise in der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt.

Bei Fragen zu Ihrer maßgeblichen Einkommensgrenze oder dem anrechenbaren Gesamteinkommen Ihres Haushalts wenden Sie sich gerne an die rechts aufgeführten Mitarbeiterinnen.  

 

Zuständigkeiten

Bei Förderobjekten in den Orten Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte oder Wadersloh stellt der Kreis Warendorf Ihnen auf Antrag, bei Vorliegen der Voraussetzungen, eine Einkommensbescheinigung zum Zwecke der Zinssenkung für das Förderdarlehen aus.

Für die Orte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig.

Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem im Antragsformular enthaltenen Merkblatt.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühr für eine Einkommensbescheinigung zur Beantragung einer Zinssenkung bei der NRW.BANK beträgt 20,00 €.

Einkommensbescheinigung zur Beantragung einer Zinssenkung bei der NRW.BANK
Sprechzeiten Montag - Freitag 10:30 bis 12:30 Uhr
  zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
  oder nach Vereinbarung  

 

Für Baudarlehen einer Eigentumsmaßnahme (z.B. Eigenheim, Eigentumswohnung) des Landes NRW, wurde im Darlehensvertrag ein bestimmter Zinssatz (unter dem marktüblichen Niveau) von der NRW.BANK für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Nach Ablauf des festgeschriebenen Zeitraums wird dieser Zinssatz i. d. R. an das Markniveau angeglichen.

Die NRW.BANK kann den Zinssatz wieder senken, wenn die Darlehensnehmer mit einer Bescheinigung nachweisen, dass der Haushalt, der die Wohnung nutzt, bestimmte Einkommensgrenzen einhält.

Sobald Ihre Einkommensverhältnisse neu geprüft werden müssen, erhalten Sie eine Mitteilung von der NRW.BANK, dass bei der „zuständigen Stelle“ ein Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung gestellt werden kann.

Der Kreis Warendorf führt ausschließlich die Einkommensüberprüfung durch, während die Mitarbeiter/innen der NRW.BANK Ihnen gerne Fragen zu dem Darlehensvertrag und den neuen Zinsfestsetzungen beantworten.
Die Einkommensbescheinigung wird vom Kreis Warendorf an die NRW.BANK weitergeleitet, sodass Sie nach Antragstellung und Einreichung vollständiger Unterlagen im Regelfall die neue Zinsfestsetzung der NRW.BANK abwarten können.

 

Einkommensgrenzen
Seit dem 01.01.2022 gelten folgende Einkommensgrenzen (§ 13 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, WFNG):

Haushaltsgröße

Einkommensgrenze

1 Person

20.420 €

2 Personen

24.600 €

Jede weitere Person

+ 5.660 €

Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs.1 bis 5 Einkommenssteuergesetz (Kinder, für die ein Antragsteller Kindergeld bezieht), erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740 €.

 Bei Zwei-Personen-Haushalten und Ehepaaren mit mindestens einem Kind erhöht sich die Gesamtjahreseinkommensgrenze um 4.000 .

Das Jahresbruttoeinkommen wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall gemindert durch:

  • Werbungskosten (z. B. 1.230 € als jährliche Pauschale)
  • Abzugsbeträge für Einkommensteuer (12 %), Krankenversicherung (12 %), gesetzliche Rentenversicherung (12 %)
  • Unterhaltszahlungen etc.
  • Freibeträge (z. B. für Schwerbehinderte)

Das Einkommen hilfloser Personen sowie das Einkommen Auszubildender, die gleichzeitig Kindergeld beziehen, wird bei Vorlage entsprechender Nachweise in der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt.

Bei Fragen zu Ihrer maßgeblichen Einkommensgrenze oder dem anrechenbaren Gesamteinkommen Ihres Haushalts wenden Sie sich gerne an die rechts aufgeführten Mitarbeiterinnen.  

 

Zuständigkeiten

Bei Förderobjekten in den Orten Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte oder Wadersloh stellt der Kreis Warendorf Ihnen auf Antrag, bei Vorliegen der Voraussetzungen, eine Einkommensbescheinigung zum Zwecke der Zinssenkung für das Förderdarlehen aus.

Für die Orte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig.

Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem im Antragsformular enthaltenen Merkblatt.

Die Gebühr für eine Einkommensbescheinigung zur Beantragung einer Zinssenkung bei der NRW.BANK beträgt 20,00 €.

Zinssenkung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/903/show
Wohnungsbauförderung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

Frau

Andrea

Jaunich

D1.112 Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2054
andrea.jaunich@kreis-warendorf.de

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Kristin

Micke

D1.112 Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2045
kristin.micke@kreis-warendorf.de

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anna.kruellmann@kreis-warendorf.de
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