Der Haushalt 2023 ist in Kraft!

Nach ihrer Veröffentlichung am 25.02.2023 ist die Haushaltssatzung 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft getreten.

In ihrer Genehmigungsverfügung begrüßt die Bezirksregierung die gemeindefreundliche Entscheidung, das Eigenkapital zugunsten der kreisangehörigen Kommunen zu verringern und den Etat fiktiv auszugleichen. Die Eigenkapitalentwicklung soll jedoch weiterhin beobachtet werden. Die Bezirksregierung befürwortet im weiteren, dass die mittelfristige Finanzplanung ausgeglichen geplant wurde, da nach aktuellen Erkenntnissen kaum noch finanzieller Spielraum im Hinblick auf den Bestand der Ausgleichsrücklage bestehe.

Zudem wird von der Bezirksregierung betont, dass bei der Haushaltsplanung auch die finanzwirtschaftlichen Belastungen durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine berücksichtigt wurden, dies jedoch mit Unsicherheiten behaftet ist. Die Isolierung und dementsprechende Bildung eines außerordentlichen Ertrages i. H. v. 3,86 Mio. € und die geplante Ausbuchung in 2026 gegen die Allgemeine Rücklage ist aufgrund der beigefügten Nebenrechnung für die Bezirksregierung nachvollziehbar. Im Hinblick auf den weiteren Einsatz von Eigenkapital sei dies jedoch kritisch zu betrachten.

Die Bezirksregierung lobt ausdrücklich die seit 2017 kontinuierlich fortgesetzte Entschuldung des Kreises Warendorf. Dieser Weg soll nach Einschätzung der Kommunalaufsicht weiterhin konsequent verfolgt werden.

Mit Fragen und Anregungen zum Haushalt können sich die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Warendorf gerne an die Verwaltung wenden. Weiter unten sind die Kontaktdaten aufgeführt.

 

Als PDF herunterladen: Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2023 -komplett-

 

Haushaltssatzung, Haushaltsplan 2023

 

Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Münster

Archiv

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2023

Der Haushalt 2023 ist in Kraft!

Nach ihrer Veröffentlichung am 25.02.2023 ist die Haushaltssatzung 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft getreten.

In ihrer Genehmigungsverfügung begrüßt die Bezirksregierung die gemeindefreundliche Entscheidung, das Eigenkapital zugunsten der kreisangehörigen Kommunen zu verringern und den Etat fiktiv auszugleichen. Die Eigenkapitalentwicklung soll jedoch weiterhin beobachtet werden. Die Bezirksregierung befürwortet im weiteren, dass die mittelfristige Finanzplanung ausgeglichen geplant wurde, da nach aktuellen Erkenntnissen kaum noch finanzieller Spielraum im Hinblick auf den Bestand der Ausgleichsrücklage bestehe.

Zudem wird von der Bezirksregierung betont, dass bei der Haushaltsplanung auch die finanzwirtschaftlichen Belastungen durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine berücksichtigt wurden, dies jedoch mit Unsicherheiten behaftet ist. Die Isolierung und dementsprechende Bildung eines außerordentlichen Ertrages i. H. v. 3,86 Mio. € und die geplante Ausbuchung in 2026 gegen die Allgemeine Rücklage ist aufgrund der beigefügten Nebenrechnung für die Bezirksregierung nachvollziehbar. Im Hinblick auf den weiteren Einsatz von Eigenkapital sei dies jedoch kritisch zu betrachten.

Die Bezirksregierung lobt ausdrücklich die seit 2017 kontinuierlich fortgesetzte Entschuldung des Kreises Warendorf. Dieser Weg soll nach Einschätzung der Kommunalaufsicht weiterhin konsequent verfolgt werden.

Mit Fragen und Anregungen zum Haushalt können sich die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Warendorf gerne an die Verwaltung wenden. Weiter unten sind die Kontaktdaten aufgeführt.

 

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Haushaltssatzung 2023, Haushaltsplan 2023 https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/904/show
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